: 13698: wa-sharāb (und ein Getränk): 2: Tafsīr Ibn Kathīr (7/65), al-Kanz (32320), al-Ḥilya (3/374) und al-Majmaʿ (8/208), der es Abū Yaʿlā und al-Bazzār zuschreibt; die Überlieferer des Bazzār sind die Überlieferer des ṣaḥīḥ.
2461: 13699: jasadī (mein Körper): 1: Tafsīr Ibn Kathīr (3/189).
: 13700: wa-raḥmatuka (und deine Barmherzigkeit): 2: überliefert von al-Ḥākim (2/582), al-Manthūr (4/331), al-Kanz (32319), Ithāfāt (262), al-Fatḥ (13/370) und Ibn Kathīr (5/356).
: 13701: al-Kifl: 3: al-Manthūr (5/661). 2462: 13702: bihi (mit ihm): 1: Tafsīr Ibn Kathīr (3/190).
2463: 13703: faqr (Armut): 1: Imam Aḥmad überlieferte einen gharīb-Ḥadīth und sagte: Es erzählte uns Asbāṭ ibn Muḥammad, es erzählte uns al-Aʿmash, von ʿAbd Allāh, von Saʿd, dem Klienten von Ṭalḥa, von Abū ʿUmar, der sagte: Ich hörte vom Gesandten Allāhs – Segen und Friede seien auf ihm – einen Ḥadīth, den ich – bis er siebenmal zählte – nur ein- oder zweimal gehört hätte, doch ich hatte ihn öfter gehört. Er sagte: „Der Kifl gehörte zu den Kindern Israels und hielt sich nicht von einer Sünde fern, die er beging. Da kam eine Frau zu ihm, und er gab ihr sechzig Dīnār dafür, dass er mit ihr verkehren dürfe. Als er sich bei ihr in die Position begab, die ein Mann bei seiner Frau einnimmt, zitterte sie und weinte. Er sagte: Was bringt dich zum Weinen? Habe ich dich dazu gezwungen? Sie sagte: Nein, aber dies ist eine Tat, die ich noch nie begangen habe, und nur die Not hat mich dazu getrieben. Er sagte: Du tust dies, obwohl du es noch nie getan hast? Dann stieg er von ihr ab und sagte: Geh mit den Dīnār, sie gehören dir. Dann sagte er: Bei Allāh, al-Kifl wird Allāh niemals mehr ungehorsam sein. Er starb noch in jener Nacht, und am Morgen fand man an seiner Tür geschrieben: Allāh hat al-Kifl vergeben.“ Siehe: (Tafsīr Ibn Kathīr: 3/191).
: 13704: li-qawmihi (für sein Volk): 2: al-Manthūr (5/665).