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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 13 · Seite 217

Übersetzung · DE

: 18520: tukramūn (ihr werdet geehrt): 4: Al-Manthūr: (7/390).

3286: 18520: ḫālidūn (ewig verweilend): 1: Tafsīr Ibn Kathīr: (7/255-256).

: 18522: al-anfus (die Seelen): 2: Al-Manthūr: (7/394).

: 18523: šāʾū (sie wollten): 3: Die vorgenannte Quelle.

: 18524: taʿmalūn (ihr tut): 4: Al-Manthūr: (7/395), Ibn Kathīr (7/226) und al-Baġawī (2/231).

: 18525: mākiṯūn (verweilend): 5: Al-Manthūr: (7/395).

: 18526: aš-šāhidīn (die Zeugen): 6: Die vorgenannte Quelle.

3287: 18527: fulān (ein bestimmter): 1: Al-Manthūr: (7/399).

: 18528: yuġayyir (er ändert): 2: Die vorgenannte Quelle.

: 18529: muḥkam (entschieden/festgelegt): 3: Al-Manthūr: (7/399-401).

: 18530: qābil (das kommende Jahr): 4: Al-Manthūr: (7/399-401).

: 18531: ḥakīm (weise): 5: Ibn ʿAbbās sagte: „Gott bestimmt in der Nacht der Bestimmung (Lailat al-Qadr) die Angelegenheiten der Welt bis zum nächsten Jahr, was das Leben, den Tod oder den Lebensunterhalt betrifft.“ Dies sagten auch Qatāda, Muǧāhid, al-Ḥasan und andere. Es wurde gesagt: „Ausgenommen davon sind das Elend und das Glück, denn diese ändern sich nicht.“ Dies sagte Ibn ʿUmar. Al-Mahdī sagte: „Die Bedeutung dieser Aussage ist, dass Gott – Erhaben sei Er – den Engeln befiehlt, was in jenem Jahr geschehen wird, und dies war bereits zuvor in Seinem Wissen – Erhaben sei Er – vorhanden.“ Und ʿIkrima sagte: „Es ist die Nacht der Mitte von Schaʿbān; in ihr wird die Angelegenheit des Jahres besiegelt, die Lebenden werden von den Toten abgesondert, und die Pilger werden niedergeschrieben, sodass niemand zu ihnen hinzugefügt oder von ihnen weggenommen wird.“

: 18532: Makka (Mekka): 6: Tafsīr Ibn Kathīr: (7/233).

3288: 18533: minhu (davon): 1: Tafsīr Ibn Kathīr: (7/234).

: 18534: yanfad (er wird versiegen): 2: Die vorgenannte Quelle: (7/235).

: 18543: fitan (Prüfungen): 3: Al-Manthūr: (7/409).

: 18545: taštumūn (ihr beschimpft): 4: Die vorgenannte Quelle.

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