: 14202: ad-dīn (die Religion): 3: Ibn al-Qaṣṣār sagte: Wenn eine Frau zu ihrem Ehemann oder zu einem fremden Mann sagt: "yā zāniya" (oh du Ehebrecherin) – mit dem Hāʾ am Ende – oder ein fremder Mann dies zu einer fremden Frau sagt, dann kenne ich hierzu keinen expliziten Text unserer Gelehrten (der Malikiten). Meiner Ansicht nach gilt es jedoch als Verleumdung (Qadhf), und derjenige, der es sagt, unterliegt der Strafe (Ḥadd), da lediglich ein Buchstabe hinzugefügt wurde. Dies vertreten auch ash-Shāfiʿī und Muḥammad b. al-Ḥasan. Abū Ḥanīfa und Abū Yūsuf sagten: Es gilt nicht als Verleumdung.
Sie waren sich einig, dass es eine Verleumdung ist, wenn man zu seiner Frau sagt: "yā zān" (oh du Ehebrecher).
Der Beweis dafür, dass es auch bei einem Mann als Verleumdung gilt, ist, dass, sobald der Sinn der Anrede verstanden wird, deren rechtliche Bestimmung eintritt, egal ob sie in einer fremden Sprache oder auf Arabisch geäußert wurde.
2539: 14206: yahbilna (sie werden schwer): 1: Seine Aussage: „lam yahbilna“, das heißt: sie werden schwerfällig.
2542: 14206: al-barḥāʾ (die Bedrängnis): 1: Seine Aussage: „al-barḥāʾ“, das heißt: die Schwere (oder Bedrängnis).
2543: 14206: abīhā (ihr Vater): 1: Ṣaḥīḥ. Überliefert von al-Bukhārī: (Nr. 4750).
2544: 14207: bi-l-ifk (mit der Verleumdung): 1: Al-Qurṭubī sagte bezüglich der Aussage des Erhabenen: „bi-l-ifk“: Al-Ifk bedeutet Lüge. „Al-ʿuṣbah“ (die Gruppe): das sind drei Männer. Dies sagte Ibn ʿAbbās. Von ihm wurde auch überliefert: von drei bis zu zehn. Ibn ʿUyayna sagte: vierzig Männer. Mujāhid sagte: von zehn bis fünfzehn. Der sprachliche Ursprung im Wortschatz der Araber bezeichnet die Gruppe, die sich gegenseitig unterstützt (taʿaṣṣub).
2545: 14215: badaʾahu (er begann es): 1: Tafsīr Mujāhid: (2/437).
2546: 14224: khayran (etwas Gutes): 1: Al-Qurṭubī sagte in der Erläuterung dieses Verses: Dies ist ein Tadel von Allah – dem Preiswürdigen und Erhabenen – für die Gläubigen wegen ihres Argwohns, als die Leute der Verleumdung sagten, was sie sagten.
Und „lawlā“ (hättet ihr nicht...) bedeutet: Warum nicht. Es wurde gesagt: Die Bedeutung ist, dass die rechtschaffenen gläubigen Männer und Frauen die Angelegenheit auf sich selbst hätten übertragen sollen. Wenn dies bei ihnen fernliegend ist, so ist es bei ʿĀʾishah und Ṣafwān noch fernerliegend.