Er trat zu ihm ein, und zwar nachdem uns der Hidschāb (Verschleierung) befohlen worden war. Da sagte der Gesandte Gottes – Gottes Segen und Heil seien auf ihm: „Verhüllt euch vor ihm.“ Ich fragte: „O Gesandter Gottes, ist er nicht blind? Er sieht uns nicht und erkennt uns nicht.“ Da sagte der Gesandte Gottes – Gottes Segen und Heil seien auf ihm: „Seid ihr etwa auch blind? Seht ihr ihn nicht?“
Ṣaḥīḥ (authentisch). Siehe: Tafsīr Ibn Kathīr: (3/283).
2575: 14405: al-ghurbān (die Raben/die Fremden): 1: Ṣaḥīḥ. Überliefert von al-Bukhārī (Nr. 4758). Sein Wort: „mirṭuhā“ bezeichnet das Izār (Untergewand).
: 14406: al-ghurbān: 2: Überliefert von Abū Dāwūd in gekürzter Form (Nr. 4102). Siehe: (Tafsīr Ibn Kathīr: 3/284).
2576: 14410: aymānuhunna (ihre rechten Hände): 1: Der Hafiz Ibn ʿAsākir erwähnte in seinem „Tārīkh“ in der Biografie von Khudaydsch al-Ḥimṣī, dem Klienten von Muʿāwiya, dass ʿAbd Allāh ibn Masʿada al-Fazārī ein Schwarzer mit sehr dunkler Haut war und dass der Prophet – Gottes Segen und Heil seien auf ihm – ihn seiner Tochter Fāṭima geschenkt hatte, sie ihn aufzog und dann freiließ. Er war danach bei Muʿāwiya in den Tagen von Ṣiffīn und war einer derjenigen, die am strengsten gegen ʿAlī ibn Abī Ṭālib – möge Gott mit ihm zufrieden sein – eingestellt waren. Imam Aḥmad überlieferte: Es berichtete uns Sufyān ibn ʿUyayna, von az-Zuhrī, von Nabhān, von Umm Salama, dass sie erwähnte, der Gesandte Gottes – Gottes Segen und Heil seien auf ihm – sagte: „Wenn eine von euch einen Murenabschiedsvertrag (Mukātab) hat und er die Mittel hat, diese zu leisten, so soll sie sich vor ihm verhüllen.“
Ḍaʿīf (schwach). Überliefert von Abū Dāwūd (Nr. 3928), Ibn Mādscha (Nr. 2520), al-Bayhaqī (10/357), Talkhīṣ (3/148), Shafʿ (1201), Mushkil (1/120, 121), Ibn Kathīr (6/50), al-Manthūr (5/43) und al-Kanz.