die Sklaven zur Heirat zu zwingen und die Türen vor ihnen abzuschließen.
14448: faḍluhu (sein Vorzug): 2: Nach einem Hadith von Abū Huraira – Gott sei mit ihm zufrieden –, dass der Gesandte Gottes – Gottes Segen und Heil seien auf ihm – sagte: „Drei Gruppen, bei denen es ein Recht gegenüber Gott ist, ihnen zu helfen: Der Kämpfer auf dem Weg Gottes, derjenige, der heiratet und dabei Keuschheit anstrebt, und der Mukātab (Sklave mit einem Loskaufvertrag), der die Zahlung anstrebt.“
Ṣaḥīḥ. Überliefert von an-Nasāʾī (6/16), Ibn Mādscha (Nr. 2518), Aḥmad (2/437) und al-Bayhaqī (7/78).
14449: faḍluhu (sein Vorzug): 3: Und Scheich al-Albānī stufte ihn als authentisch (ṣaḥīḥ) ein.
2583: 14453: khairan (Gutes): 1: Tafsīr Ibn Kathīr: (3/286).
Ibn Kathīr sagte: So erwähnte es al-Buchārī als Muʿallaq (ohne vollständige Überlieferungskette), und ʿAbd ar-Razzāq überlieferte es: Ibn Dschuraidsch berichtete uns, er sagte:
Ich fragte ʿAṭāʾ: „Ist es für mich verpflichtend, wenn ich weiß, dass er Vermögen besitzt, einen Mukātaba-Vertrag mit ihm abzuschließen?“ Er antwortete: „Ich halte es für verpflichtend.“ Und Ibn Dscharīr sagte: Muḥammad ibn Baschschār berichtete uns, Muḥammad ibn Bakr berichtete uns, Saʿīd berichtete uns, von Qatāda, von Anas ibn Mālik, dass Sīrīn einen Mukātaba-Vertrag mit ihm abschließen wollte, er sich aber zierte, worauf ʿUmar zu ihm sagte: „Du wirst den Vertrag mit ihm schließen.“
Seine Überlieferungskette (isnād) ist ṣaḥīḥ. Siehe Tafsīr Ibn Kathīr: (3/287).
2584: 14457: al-muslimīn (die Muslime): 1: Tafsīr Ibn Kathīr: (3/388).
2586: 14502: atākum (er kam zu euch): 1: Ibn Kathīr sagte in der Auslegung dieses Verses: Es ist der Anteil, den Gott ihnen aus dem Zakāt-Vermögen auferlegt hat. Dies ist die Ansicht von al-Ḥasan, ʿAbd ar-Raḥmān ibn Zaid ibn Aslam und seinem Vater, sowie Muqātil ibn Ḥayyān, und Ibn Dscharīr hat diese Ansicht gewählt. Ibrāhīm an-Nakhaʿī sagte: Die Menschen wurden dazu angehalten, egal ob sein Herr oder ein anderer. Ibn ʿAbbās sagte: „Gott befahl den Gläubigen, bei der Freilassung von Sklaven (in ar-riqāb) zu helfen.“