„Es wird immer eine Gruppe meiner Gemeinschaft geben, die für die Wahrheit eintritt. Denjenigen, die sie im Stich lassen, oder denjenigen, die sich ihnen widersetzen, wird ihnen bis zum Tag der Auferstehung kein Schaden zugefügt.“
Überliefert von al-Buḫārī (9/125), Muslim in (al-Imāra, Ḥ/170), Abū Dāwūd in (al-Fitan, Kap. „1“), at-Tirmidhī (Ḥ/2229), Ibn Māǧa (Ḥ/6), Aḥmad (4/97), al-Bayhaqī (9/181), al-Maǧma‘ (7/288, 312), Maṭālib (4417, 4418), an-Nubuwwa (6/527), al-Ḥākim (4/550), Bidāya (10/337) und Ibn ‘Asākir in „at-Tārīḫ“ (1/46).
2630: 14774: allā yu‘adhdhibahum (dass Er sie nicht bestraft): 1: Ṣaḥīḥ. Überliefert von al-Buḫārī (9/140), Muslim in (al-Īmān, Ḥ/50), Aḥmad (5/228, 230, 234), Šaraf (194) und Ibn Kathīr (3/302).
: 14775: šay’an (etwas): 2: Zum Wort Gottes: „Sie sollen Mich anbeten, ohne Mir etwas beizuigesellen“, gibt es vier Ansichten. Die erste: Sie sollen keinen anderen Gott außer Mir anbeten. Dies überlieferte an-Naqqāš.
Die zweite: Sie sollen bei der Anbetung Meiner Person nicht heucheln gegenüber irgendjemandem.
Die dritte: Sie sollen niemanden außer Mir fürchten. Dies sagte Ibn ‘Abbās.
Die vierte: Sie sollen niemanden außer Mir lieben. Dies sagte Muǧāhid.
2631: 14782: lā taẓunnan (vermeint ja nicht/denkt nicht): 1: Das Wort Gottes: „Vermeint nicht, dass diejenigen, die ungläubig sind...“, dies ist ein Trost für den Propheten – Gott segne ihn und gewähre ihm Heil – und ein Versprechen auf den Sieg.
2632: 14786: buyūtakum (eure Häuser): 1: Tafsīr Ibn Kathīr: (3/303). Dieselbe Quelle: (3/303).
: 14787: umirū bihi (was ihnen befohlen wurde): 2: Ibn Kathīr sagte: „Dies ist Ṣaḥīḥ bis zu Ibn ‘Abbās.“