dem Eintreten, ohne dass sie um Erlaubnis bitten, auch wenn ihr euch in einem Zustand der Lässigkeit befindet.
: 14815: idhn (Erlaubnis): 3: Siehe Tafsīr al-Qurṭubī: (7/4698).
2638: 14824: qablahum (vor ihnen): 1: Ibn Kathīr sagte: Das heißt, wenn die Kinder unter euch die Geschlechtsreife erreichen – diejenigen, die nur in den drei Zeiten der Privatsphäre um Erlaubnis bitten mussten –, so müssen sie fortan in jedem Fall um Erlaubnis bitten, das heißt im Verhältnis zu Fremden und in Situationen, in denen sich der Mann bei seiner Ehefrau befindet, auch wenn es nicht in den genannten drei Zeiten ist.
2639: 14832: an-nisā’ (die Frauen): 1: Al-Qurṭubī sagte in der Auslegung dieses Verses: Die qawā‘id (die Frauen, die nicht mehr heiratsfähig sind), sind diejenigen, die aufgrund ihres hohen Alters nicht mehr aktiv sind und für die Kinderwunsch und Menstruation ausgeblieben sind. Dies ist die Ansicht der meisten Gelehrten. Rabī‘a sagte: Es ist die Frau, die man aufgrund ihres Alters als abstoßend empfindet. Abū ‘Ubayda sagte: Diejenigen, die keine Kinder mehr bekommen können, doch das ist nicht korrekt, da eine Frau unfruchtbar sein kann, während sie dennoch Begehren weckt. Dies sagte al-Mahdawī.
2640: 14838: Sufyān: 1: Tafsīr Ibn Kathīr: (3/304).
: 14839: ar-ridā’ (der Überwurf): 2: Tafsīr ‘Abd ar-Razzāq: (2/53).
: 14840: al-jilbāb (der Übergewand): 3: Tafsīr Ibn Kathīr: (3/304).
2641: 14843: jalābībihinna (ihre Übergewänder): 1: Tafsīr Ibn Kathīr: (3/304).
: 14846: thiyābihinna (ihre Kleider): 2: Al-Qurṭubī sagte: Er hat die qawā‘id deshalb besonders erwähnt, weil sich die Begehrlichkeiten der Männer von ihnen abwenden, da sie für diese nicht mehr attraktiv sind. Daher wurde ihnen gestattet, was anderen nicht gestattet ist, und die Last der strengen Zurückhaltung wurde ihnen abgenommen.
2642: 14850: bi-zīnah (mit Schmuck): 1: Zum Wort Gottes: „ohne ihren Schmuck zur Schau zu stellen“, das heißt: ohne ihn offen zu zeigen oder sich damit zur Schau zu stellen, damit man auf sie aufmerksam wird, denn das gehört zu den hässlichsten Dingen und ist am weitesten von der Wahrheit entfernt. Das at-tabarruj (zur Schau stellen) bedeutet, sich zu entblößen und den Blicken zu zeigen, davon abgeleitet ist: „hochgebaute Türme“ (burūj mushayyadah). Und die Türme des Himmels und die Stadtmauern, das heißt, ohne dass eine Schutzmauer sie verdeckt.
الدخول من غير أن يستأذنوا وإن كنتم متبذلين.
: ١٤٨١٥: إذن: ٣: انظر، تفسير القرطبي: (٧/ ٤٦٩٨) .
٢٦٣٨: ١٤٨٢٤: قبلهم: ١: قال ابن كثير: يعني إذا بلغ الأطفال منكم الحلم- الذين إنما كانوا يستأذنون في العورات الثلاث إذا بلغوا الحلم- وجب عليهم أن يستأذنوا على كل حال يعني بالنسبة إلى أجانبهم- وإلى الأحوال التي يكون الرجل على امرأته، وإن لم يكن في الأحوال الثلاث.
٢٦٣٩: ١٤٨٣٢: النساء: ١: قال القرطبي في تفسير هذه الآية: القواعد:
العجز اللواتي قعدن عن التصرف في السن، وقعدن عن الولد والمحيض هذا قول أكثر العلماء. قال ربيعة: هي التي تستقذرها من كبرها. وقال أبو عبيدة: اللاتي قعدن عن الولد وليس ذلك بمستقيم لأن المرأة تقعد عن الولد وفيها مستمتع. قاله المهدوي.
٢٦٤٠: ١٤٨٣٨: سفيان: ١: تفسير ابن كثير: (٣/ ٣٠٤) .
: ١٤٨٣٩: الرداء: ٢: تفسير عبد الرزاق: (٢/ ٥٣) .
: ١٤٨٤٠: الجلباب: ٣: تفسير ابن كثير: (٣/ ٣٠٤) .
٢٦٤١: ١٤٨٤٣: جلابيبهن: ١: تفسير ابن كثير: (٣/ ٣٠٤) .
: ١٤٨٤٦: ثيابهن: ٢: قال القرطبي: إنما خص القواعد بذلك لانصراف الأنفس عنهن إذ لا مذهب للرجال فيهن، فأبيح لهن ما لم يبح لغيرهن، وأزيل عنهن كلفة التحفظ المتعب لهن.
٢٦٤٢: ١٤٨٥٠: بزينة: ١: قوله تعالى: «غير متبرجات بزينة» أي: غير مظهرات ولا متعرضات بالزينة لينظر