3033 – Es erzählte mir Abu 'Abd Allah al-Tahrani, es berichtete uns Hafs ibn 'Umar, es berichtete uns al-Hakam ibn Aban, es erzählte mir 'Ikrimah, von Ibn 'Abbas: "Das Schreiben ist vielfältig", er meint jedoch: Tintenfass und Pergament (oder Papier).
3034 – Es erzählte uns Abu Zur'ah, es berichtete uns Yahya ibn 'Abd Allah, es erzählte mir 'Abd Allah ibn Lahi'ah, es erzählte mir 'Ata' ibn Dinar, von Sa'id ibn Dschubayr, bezüglich des Wortes Gottes: "Und wenn ihr auf einer Reise seid und keinen Schreiber findet", er meint: Wenn ihr auf der Reise nicht in der Lage seid, das Darlehen schriftlich festzuhalten.
Die zweite Auffassung:
3035 – Es erzählte uns mein Vater, es berichtete uns al-Mu'alla ibn Asad, es berichtete uns Khalid ibn 'Abd Allah, es erzählte uns Yazid ibn Abi Ziyad, von Miqsam, von Ibn 'Abbas, dass er (den Vers) las: "Und wenn ihr kein Schreibzeug findet." Er sagte: Vielleicht finden sie Schreibzeug, finden aber nicht das Tintenfass und das Blatt.
Von Mudschahid und Abu al-'Aliyah wurde Ähnliches überliefert.
Sein Wort, erhaben sei Er: "Dann seien Pfänder übergeben"
[Die erste Auffassung]
3036 – Es erzählte uns Abu Sa'id al-Aschadsch, es berichtete uns Waki', von Scharik, von Salim, von Sa'id ibn Dschubayr, bezüglich Seines Wortes: "Dann seien Pfänder übergeben", er sagte: Ein Pfand kann nur existieren, wenn es übergeben wurde, indem derjenige, dem das Vermögen zusteht, es in Empfang nimmt.
3037 – Es erzählte uns Abu Zur'ah, es berichtete uns Yahya ibn 'Abd Allah, es erzählte uns 'Abd Allah ibn Lahi'ah, es erzählte mir 'Ata' ibn Dinar, von Sa'id ibn Dschubayr, bezüglich des Wortes Gottes: "Dann seien Pfänder übergeben", er sagt: Derjenige, dem das Recht zusteht, soll das Pfand vom Schuldner entgegennehmen.
Die zweite Auffassung:
3038 – Es erzählte uns mein Vater, es berichtete uns Abu Hudhayfah, es berichtete uns Schibl, von Ibn Abi Nadschih, von Mudschahid, "Dann seien Pfänder übergeben", er sagte: Ein Pfand gibt es nur auf der Reise.
Die dritte Auffassung:
3039 – Es erzählte uns 'Ali ibn al-Husayn, es berichtete uns Musa ibn Harun, es berichtete uns Marwan, von Dschuwaybir, von al-Dahhak, "Dann seien Pfänder übergeben", er meint damit: Wenn es sich um einen Verkauf auf einer Reise handelt, ist es nicht angemessen, ein Pfand entgegenzunehmen, wenn man Schreibzeug findet; vielmehr sollte man sein Recht für die vereinbarte Frist schriftlich festhalten.