al-Hasan, Ibrahim, Zurara ibn Awfa, Abu Malik, ‘Ata’ al-Khurasani, Bakr ibn ‘Abd Allah, eine der beiden Aussagen von ‘Ikrima, Habib ibn Abi Thabit, al-Suddi, Makhul, Muqatil, Tawus, Qatada, al-Rabi‘ ibn Anas, Yahya ibn Sa‘id und Rabi‘a Ähnliches überliefert.
2155 – Uns berichtete ‘Isam ibn Rawwad: Es berichtete uns Adam: Es berichtete uns Shababa von Jabir von ‘Ata’ ibn Abi Rabah von ‘Aisha, sie sagte: "Es ist die Rede: ‚Nein, bei Allah‘ und ‚Ja, bei Allah‘, während er der Ansicht ist, dass er wahrhaftig ist, es sich aber nicht so verhält."
Die dritte Auffassung:
2156 – Uns berichtete Abu Sa‘id al-Ashajj: Es berichtete uns ‘Uqba ibn Khalid von Shu‘ba von Abu Bishr von Sa‘id ibn Jubayr bezüglich der Aussage Allahs: "Allah belangt euch nicht für das Unbedachte in euren Eiden", er sagte: "Es ist der Mann, der einen Eid auf eine Sünde schwört, d. h.: dass er nicht betet und nichts Gutes tut."
2157 – Uns berichtete ‘Isam ibn Rawwad: Es berichtete uns Hushaym: Es berichteten uns Abu Bishr und Dawud ibn Abi Hind von Sa‘id ibn Jubayr bezüglich Seiner Aussage: "Allah belangt euch nicht für das Unbedachte in euren Eiden", er sagte: "Es ist der Mann, der einen Eid auf eine Sünde schwört; er wird nicht belangt, wenn er ihn unterlässt, aber er wird belangt, wenn er danach handelt."
Die vierte Auffassung:
2158 – Uns berichtete al-Hasan ibn Abi al-Rabi‘: Es berichtete uns ‘Abd al-Razzaq, er sagte: Es berichtete mir Hushaym: Es berichtete mir al-Mughira von Ibrahim, er sagte: "Es ist der Mann, der über eine Sache schwört und sie dann vergisst."
Die fünfte Auffassung:
2159 – Uns berichtete mein Vater, er sagte: Es erreichte mich von Yahya ibn Ayyub von Ibn ‘Ajlan und ‘Amr ibn al-Harith von Zayd ibn Aslam bezüglich der Aussage Allahs: "Allah belangt euch nicht für das Unbedachte in euren Eiden", er sagte: "Es ist die Rede des Mannes: ‚Allah möge mein Augenlicht blenden, wenn ich nicht dies und das tue‘ oder ‚Allah möge mich aus meinem Vermögen ausstoßen, wenn ich nicht morgen zu dir komme‘ – das ist es."
Die sechste Auffassung:
2160 – Es berichtete mir mein Vater: Es berichtete uns Abu al-Jumahir: Es berichtete uns Sa‘id ibn Bashir: Es berichtete mir Abu Bishr von Sa‘id ibn Jubayr von Ibn ‘Abbas, er sagte: "Das Unbedachte (Laghw) bei Eiden ist, dass du das für verboten erklärst, was Allah dir erlaubt hat; dafür gibt es keine Sühneleistung." Abu Muhammad sagte: "Und es wurde von Sa‘id ibn Jubayr Ähnliches überliefert."
(1). Al-Tafsir 1/105.