2173 – Uns berichtete mein Vater: Es berichtete uns al-Musayyab ibn Wadih: Es berichtete uns Ibn al-Mubarak von Yahya ibn Bishr, dass er ‘Ikrima sagen hörte: "Für diejenigen, die den Schwur gegen ihre Frauen leisten, ist eine Wartefrist von vier Monaten. Wenn sie dann zurückkehren, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig. Und wenn sie sich zur Scheidung entschließen", er sagte: "Dies ist eine Barmherzigkeit, mit der Allah sie bedachte, indem Er ihr die Verfügungsgewalt über ihre Angelegenheit übertrug, nach Ablauf der vier Monate, wegen dessen, was er ihr an Unrecht zugefügt und ihr geschadet hat. Es ist keinem Mann erlaubt, seine Frau vier Monate lang zu meiden, außer aus einem triftigen Grund, wie Allah sagte: 'Und diejenigen (Frauen), deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet, ermahnt sie und meidet sie in den Betten.'"
2174 – Abu Muhammad sagte: Und es wurde von ‘Ali ibn Abi Talib – in einer seiner Überlieferungen –, ‘Abd Allah ibn Mas‘ud, Ibn ‘Abbas, Ibn ‘Umar – in einer seiner Überlieferungen –, Ibn al-Hanafiyya, Sa‘id ibn al-Musayyib, Abu Bakr ibn ‘Abd al-Rahman, Abu Salama, Salim ibn ‘Abd Allah, Qabisa ibn Dhu’ayb, Masruq, Muhammad ibn Sirin, Sa‘id ibn Jubayr, ‘Ata’, al-Hasan, Ibrahim, Jabir ibn Zayd, ‘Ikrima, Makhul, al-Zuhri und Ibn Shubruma überliefert, dass sie sagten: "Wenn vier Monate verstrichen sind, so ist es eine Scheidung."
Die zweite Auffassung:
2175 – Uns berichtete Muhammad ibn Isma‘il al-Ahmasi: Es berichtete uns Waki‘ von Sufyan von al-Shaybani von Bukayr ibn al-Akhnas von Mujahid von ‘Abd al-Rahman ibn Abi Layla von ‘Ali, dass er zu sagen pflegte: "Derjenige, der den Schwur (Ila’) geleistet hat, wird aufgefordert (zu entscheiden)."
Abu Muhammad sagte: Und es wurde von ‘Uthman – in einer seiner Überlieferungen –, Ibn ‘Umar – in einer seiner Überlieferungen –, ‘Aisha, Abu al-Darda’, Ibn ‘Abbas, Sahl ibn Sa‘d, al-Sha‘bi, Sa‘id ibn al-Musayyib – in einer seiner Überlieferungen –, Sulayman ibn Yasar, al-Qasim ibn Muhammad, ‘Urwa ibn al-Zubayr, Tawus und Abu Mijlaz überliefert, dass sie sagten: "Derjenige, der den Schwur (Ila’) geleistet hat, wird aufgefordert."
2176 – Uns berichtete Hajjaj ibn Hamza: Es berichtete uns Shababa: Es berichtete uns Warqa’ von Ibn Abi Najih von Mujahid bezüglich Seiner Worte: "Für diejenigen, die den Schwur gegen ihre Frauen leisten, ist eine Wartefrist von vier Monaten", er sagte: "Mujahid pflegte zu sagen: Wenn vier Monate verstrichen sind, wird er aufgefordert, bis er zu seiner Familie zurückkehrt oder die Scheidung ausspricht."
(1). Sure al-Nisa’, Vers 43. (2). Tafsir Mujahid 1/108.