ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 2 · Seite 62Seine Aussage (erhaben sei Er): 'Wahrlich, Allah ist Allvergebend und Barmherzig.'

Übersetzung · DE

2182 – Uns berichtete ‘Isam ibn Rawwad: Es berichtete uns Adam: Es berichtete uns Hushaym von Muhammad ibn Salim von al-Sha‘bi von Ibn Mas‘ud, er sagte: „Wenn eine Krankheit, eine Reise, ein Kriegszug oder etwas, das als Entschuldigung gilt, zwischen ihn und sie tritt, dann ist seine Zeugenerklärung (der Entschuldigung) ein ‚Fa’u‘ (Rückkehr).“

Seine Worte des Erhabenen: „Denn Allah ist Allverzeihend, Barmherzig“

2183 – Ich las Muhammad ibn al-Fadl ibn Musa vor: Es berichtete uns Muhammad ibn ‘Ali ibn al-Hasan ibn Shaqiq: Es berichtete uns Muhammad ibn Muzahim von Bukayr ibn Ma‘ruf von Muqatil ibn Hayyan zu Seinen Worten: „Wenn sie dann zurückkehren (fa’u), denn Allah ist Allverzeihend, Barmherzig“ für den Schwur, den er gebrochen hat.

Seine Worte: „Und wenn sie sich zum Scheiden entschließen, so ist Allah Allhörend, Allwissend.“

2184 – Uns berichtete Muhammad ibn Isma‘il al-Ahmasi: Es berichtete uns Waki‘ von Shu‘ba von al-Hakam von Miqsam von Ibn ‘Abbas, er sagte: „Der Entschluss zur Scheidung ist das Verstreichen der vier Monate, und das ‚Fa’u‘ (Rückkehr) ist der Geschlechtsverkehr.“ Abu Muhammad sagte: Und es wurde von Ibn Mas‘ud, Ibn al-Hanafiyya und Muqatil ibn Hayyan Ähnliches überliefert.

2185 – Uns berichtete Abu Sa‘id al-Ashajj: Es berichtete uns Abu Khalid: Es berichtete uns Hajjaj von al-Hakam von Miqsam von Ibn ‘Abbas, er sagte: „Das Entschließen (al-‘Azm) ist das Unterlassen (der Rückkehr), bis vier Monate vergangen sind.“

Seine Worte des Erhabenen: „Die geschiedenen Frauen sollen für sich selbst drei Menstruationsperioden (Quru’) abwarten.“

2186 – Uns berichtete mein Vater: Es berichtete uns Abu al-Yaman: Es berichtete uns Isma‘il – das heißt Ibn ‘Ayyash – von ‘Amr ibn Muhajir von seinem Vater, dass Asma’ bint Yazid ibn Sakan al-Ansariyya sagte: „Ich wurde zu Lebzeiten des Gesandten Allahs (Frieden und Segen seien auf ihm) geschieden, und es gab für die geschiedene Frau (damals) keine Wartezeit (‘Idda). Da sandte Allah, als Asma’ geschieden wurde, die Wartezeit für die Scheidung herab. So war sie die Erste, für die die Wartezeit bei der Scheidung herabgesandt wurde“, das heißt: „Die geschiedenen Frauen sollen für sich selbst drei Menstruationsperioden (Quru’) abwarten.“

Seine Worte: „Drei Menstruationsperioden (Quru’)“

[Die erste Auffassung]

2187 – Uns berichtete al-Ahmasi: Es berichtete uns Sufyan ibn ‘Uyayna von al-Zuhri von ‘Amra von ‘A’isha, sie sagte: „Die ‚Aqra’ (Plural von Quru’) sind die Reinheitsperioden (zwischen den Menstruationen).“ Abu Muhammad sagte: Und es wurde von Zayd ibn Thabit, Ibn ‘Umar, Ibn ‘Abbas, Salim ibn ‘Abd Allah, al-Qasim ibn Muhammad, ‘Urwa ibn al-Zubayr, Sulayman ibn Yasar, Abu Bakr ibn ‘Abd al-Rahman, ‘Ata’ ibn Abi Rabah, Qatada und al-Zuhri Ähnliches überliefert.

ZurückBand 2 · Seite 62Weiter
Zurück2·62Weiter