[Seine Worte, der Erhabene: „Das sind die Grenzen Allahs.“]
Die Auslegung dazu ist bereits vorangegangen. Vers 187.
[Seine Worte: „...so überschreitet sie nicht.“]
[Der erste Aspekt]
2226 – Es berichtete uns Abu Sa‘id al-Ashajj: Es berichtete uns al-Muharibi von Juwaybir von al-Dahhak bezüglich: „Das sind die Grenzen Allahs, so überschreitet sie nicht.“ Er sagte: „Das ist der Gehorsam gegenüber Allah, also überschreitet ihn nicht.“ Er sagt: Wer auf eine andere Weise als diese scheidet, der hat sich selbst Unrecht getan.
Der zweite Aspekt:
2227 – Es berichtete uns Muhammad ibn ‘Abd Allah ibn ‘Abd al-Hakam in einer Lesung, wir von Ibn Wahb: Es berichtete uns Yunus ibn Yazid von Ibn Shihab, dass dieser sagte: „Wir erachten die Scheidung eines Minderjährigen vor der Geschlechtsreife nicht als zulässig.“ Er sagte: „Und wenn er seine Frau vor dem Vollzug der Ehe scheidet, so hat uns erreicht, dass es zur Sunna gehört, dass die Grenzen Allahs nur von demjenigen eingehalten werden können, der geschlechtsreif geworden ist oder die Geschlechtsreife erreicht hat. Die Scheidung gehört zu den Grenzen Allahs, so überschreitet sie nicht. Wir kennen keine sicherere Angelegenheit als das Festhalten an den Sunan.“
Seine Worte, der Erhabene: „Wer aber die Grenzen Allahs überschreitet...“
2228 – Es berichtete uns Abu Sa‘id al-Ashajj: Es berichtete uns Abu Khalid von Juwaybir von al-Dahhak bezüglich Seiner Worte: „Wer aber die Grenzen Allahs überschreitet.“ Er sagte: „Die Zuteilung Allahs, die Er bei den Erbschaftsanteilen festgesetzt hat.“
Seine Worte: „...das sind dann die Ungerechten.“
2229 – Es berichtete uns Abu Sa‘id al-Ashajj: Es berichtete uns al-Muharibi von Juwaybir von al-Dahhak bezüglich Seiner Worte: „Wer aber die Grenzen Allahs überschreitet, das sind dann die Ungerechten.“ Er sagt: „Wer auf eine andere Weise als diese scheidet, der hat sich selbst Unrecht getan.“
Seine Worte, der Erhabene: „Wenn er sie (dann) scheidet...“
2230 – Uns berichtete mein Vater: Es berichtete uns Abu Salih: Es berichtete mir Mu‘awiya ibn Salih von ‘Ali ibn Abi Talha von Ibn ‘Abbas bezüglich Seiner Worte: „Wenn er sie (dann) scheidet, dann ist sie ihm danach nicht mehr erlaubt, bis sie einen anderen Ehemann geheiratet hat.“ Er sagt: Wenn er sie dreimal scheidet, dann ist sie ihm nicht mehr erlaubt, bis sie einen anderen Ehemann geheiratet hat. Abu Muhammad sagte: Und es wurde Ähnliches von al-Suddi überliefert.