Sein Wort, der Erhabene: „für den, der die Stillzeit vervollständigen will“
[Die erste Auffassung]
2266 – Es berichtete uns Abu Sa‘id al-Aschadd, es erzählte uns Hammad ibn Khalid al-Khayyat von Abu Dhi’b, von al-Zuhri. Er sagte: Ibn ‘Umar und Ibn ‘Abbas wurden über das Stillen nach den zwei Jahren befragt, woraufhin er las: „Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre für den, der die Stillzeit vervollständigen will.“
2267 – Es berichtete uns Abu Zur‘a, es erzählte uns Yahya ibn ‘Abd Allah ibn Bukayr, es erzählte mir Ibn Lahi‘a, es erzählte mir ‘Ata’ ibn Dinar von Sa‘id ibn Dschubayr bezüglich des Wortes Allahs, des Mächtigen und Erhabenen, „für den, der die Stillzeit vervollständigen will“: Das bedeutet: „Wer die Stillzeit vollendet.“ Und es wurde von Muqatil ibn Hayyan Ähnliches überliefert.
2268 – Es berichtete uns Usayd ibn ‘Asim, es erzählte uns Husayn ibn Hafs, er sagte: Sufyan sagte: „Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre für den, der die Stillzeit vervollständigen will.“ Die Vollendung sind die zwei Jahre.
2269 – Es berichtete uns mein Vater, es erzählte uns Ahmad ibn ‘Abd al-Rahman al-Daschtaki, es erzählte uns ‘Abd Allah ibn Abi Dscha‘far von seinem Vater, von al-Rabi‘ bezüglich Seines Wortes: „Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre“, woraufhin Allah danach die Erleichterung und Milderung herabsandte und sagte: „für den, der die Stillzeit vervollständigen will.“ Und es wurde von Qatada Ähnliches überliefert.
Und die zweite Auffassung:
2270 – Es berichtete uns mein Vater, es erzählte uns al-Musayyab ibn Wadih, es erzählte uns Ibn al-Mubarak von Ibn Juraydsch, er sagte: Ich sagte zu ‘Ata’ bezüglich Seines Wortes: „Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre“, also: „für den, der die Stillzeit vervollständigen will.“ Er sagte: „Wenn seine Mutter davon abweichen will, bevor die zwei Jahre erreicht sind, so ist es ihr möglich, diese [Zeitspanne] zu erreichen.“ Er überschreitet sie nicht, es sei denn, er möchte es.
Sein Wort, der Erhabene: „Und derjenige, dem das Kind gehört“
2271 – Es berichtete uns Abu Zur‘a, es erzählte uns Yahya ibn ‘Abd Allah ibn Bukayr, es erzählte mir Ibn Lahi‘a, es erzählte mir ‘Ata’ ibn Dinar von Sa‘id ibn Dschubayr bezüglich „Und derjenige, dem das Kind gehört“: Das bedeutet: der Vater, dem ein Kind gehört. Und es wurde von Muqatil ibn Hayyan, al-Dahhak, al-Rabi‘ ibn Anas und al-Thawri Ähnliches überliefert.
(1). Ibn ‘Abbas sagte: „Was nach den zwei Jahren war, ist nicht mehr von Bedeutung.“ Ibn Kathir sagte: Dies ist das Richtige 1/417.