ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 2 · Seite 85Seine Aussage: „Und zehn Tage“

Übersetzung · DE

2316 – Ich las vor Muhammad ibn al-Fadl, es berichtete uns Muhammad ibn Muzahim, es erzählte uns Bukayr ibn Ma‘ruf von Muqatil: „Und diejenigen unter euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen, sollen sich selbst eine Wartezeit von vier Monaten und zehn Tagen auferlegen“ ab dem Tag, an dem der Ehemann stirbt, egal ob er abwesend oder anwesend war.

Sein Wort: „und zehn [Tagen]“

2317 – Es berichtete uns mein Vater, es erzählten uns Hischam ibn ‘Ammar und Mahmud ibn Khalid, die sagten: Es erzählte uns al-Walid ibn Muslim, es erzählte uns al-Awza‘i, er sagte: Ich hörte Rabi‘a und Yahya ibn Sa‘id sagen bezüglich Seines Wortes: „sollen sich selbst eine Wartezeit von vier Monaten und zehn Tagen auferlegen“: zehn Nächte, aufgrund des Wortes Allahs: „und zehn“. Allah sagte nicht „zehn volle [Tage]“, daher sind es zehn Nächte samt ihren Tagen.

2318 – Es berichtete uns Kathir ibn Schihab, es erzählte uns Muhammad ibn Sa‘id ibn Sabiq, es erzählte uns Abu Dschafar von al-Rabi‘ von Abu al-‘Aliya bezüglich Seines Wortes: „Und diejenigen unter euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen, sollen sich selbst eine Wartezeit von vier Monaten und zehn Tagen auferlegen“. Ich fragte: Warum wurden diese zehn zu den vier Monaten hinzugefügt? Er sagte: Weil in den zehn [Tagen] die Seele in ihn [den Fötus] eingehaucht wird. Ähnliches wurde auch von Sa‘id ibn al-Musayyib und Sa‘id ibn Dschubayr überliefert.

Sein Wort: „Wenn sie dann ihre Frist erreicht haben“

2319 – Es berichtete uns Abu Sa‘id al-Aschadd, es erzählte uns al-Muharibi, es erzählte uns Dschuwaybir von al-Dahhak bezüglich „Wenn sie dann ihre Frist erreicht haben“: Er sagt: Wenn ihre Wartezeit abgelaufen ist. Von Muqatil ibn Hayyan wurde überliefert, dass er sagte: Wenn vier Monate und zehn Tage vergangen sind. Und al-Rabi‘ ibn Anas sagte: Wenn die Wartezeit abgelaufen ist.

Sein Wort: „so ist es keine Sünde für euch“

2320 – Es berichtete uns mein Vater, es erzählte uns Abu Salih, mir erzählte al-Layth von ‘Aqil von Ibn Schihab bezüglich des Wortes Allahs: „Wenn sie dann ihre Frist erreicht haben, so ist es keine Sünde für euch“: so ist es keine Sünde für ihre Vormünder bezüglich dessen, was sie mit sich selbst in gütiger Weise tun.

Sein Wort: „bezüglich dessen, was sie mit sich selbst in gütiger Weise tun, und Allah ist dessen, was ihr tut, kundig“

[Der erste Aspekt]

2321 – Es berichtete uns mein Vater, es erzählte uns Abu Salih, mir erzählte Mu‘awiya ibn Salih von ‘Ali ibn Abi Talha von Ibn ‘Abbas bezüglich Seines Wortes: „Wenn sie dann ihre Frist erreicht haben, so ist es keine Sünde für euch bezüglich dessen, was sie mit sich selbst in gütiger Weise tun“: Er sagt: Wenn eine Frau geschieden wurde oder ihr Mann verstorben ist und ihre Wartezeit abgelaufen ist, so ist es keine Sünde für sie, sich zu schmücken, sich schön zu machen und sich zur Heirat anzubieten; das ist die „gütige Weise“.

ZurückBand 2 · Seite 85Weiter
Zurück2·85Weiter