Die zweite Auffassung:
4775 - Mein Vater berichtete uns, Yazid ibn 'Abd al-'Aziz und 'Ali ibn Haschim berichteten uns, sie sagten: Huschaym berichtete uns, von Sayyar, von Abu Salih zu Seiner Aussage: "Wenn sie euch dann freiwillig etwas davon erlassen, so konsumiert es als etwas Wohlschmeckendes und Bekömmliches", er sagte: "Wenn ein Mann seine Tochter verheiratete, nahm er ihre Morgengabe, daraufhin wurde ihnen dies untersagt."
Seine (Allahs) Aussage: "freiwillig etwas davon erlassen"
4776 - Mein Vater berichtete uns, Hischam ibn Chalid berichtete uns, al-Walid ibn Muslim berichtete uns, Chulayd, das heißt: ibn Da'laj, teilte uns mit, vom al-Hasan zu der Aussage Allahs des Erhabenen: "Wenn sie euch dann freiwillig etwas davon erlassen", er sagte: "Sie hat das Recht, (ihre Zustimmung) bis zum Tod zu widerrufen."
4777 - 'Ali ibn al-Husayn berichtete uns, Hischam ibn Chalid berichtete uns, al-Walid berichtete uns, von Ibn Lahi'a, von Abu Yunus, von Abu Huraira Ähnliches. Abu Muhammad sagte: Und von Mudschahid wurde Ähnliches überliefert.
4778 - Ich las Muhammad vor, Muhammad berichtete uns, Muhammad teilte uns mit, von Bukayr ibn Ma'ruf, von Muqatil ibn Hayyan zu Seiner Aussage: "Wenn sie euch dann freiwillig etwas davon erlassen", er sagte: "Von der Morgengabe." Abu Muhammad sagte: Von 'Ikrima wurde Ähnliches wie die Aussage von Muqatil überliefert.
Seine (Allahs) Aussage: "so konsumiert es als etwas Wohlschmeckendes und Bekömmliches"
4779 - Ahmad ibn Sinan berichtete uns, 'Abd ar-Rahman ibn Mahdi berichtete uns, von Sufyan, von as-Suddi, von Ya'fur ibn al-Mughira ibn Schu'ba, von 'Ali, er sagte: "Wenn einer von euch über etwas klagt, soll er seine Frau um drei Dirham oder Ähnliches bitten und davon Honig kaufen, dann soll er Regenwasser nehmen; so fügt sich Wohlschmeckendes, Bekömmliches... Heilung... gesegnet zusammen."
4780 - Mein Vater berichtete uns, Abu Salih berichtete uns, Mu'awiya ibn Salih berichtete mir, von 'Ali ibn Abi Talha, von Ibn 'Abbas zu Seiner Aussage: "so konsumiert es als etwas Wohlschmeckendes und Bekömmliches", er sagt: "Wenn es ohne Schädigung oder Täuschung geschieht, dann ist es wohlschmeckend und bekömmlich, wie Allah, der Mächtige und Erhabene, sagt."
4781 - Abu Muhammad sagte: Von 'Alqama wurde Ähnliches wie die Aussage von 'Ali ibn Abi Talib überliefert.
Seine (Allahs) Aussage: "Und gebt den Unbesonnenen nicht euer Vermögen"
4782 - Muhammad ibn Sa'd al-'Awfi berichtete uns in dem, was er an mich schrieb, mein Vater berichtete mir, mein Onkel al-Husayn berichtete mir, von seinem Vater, von seinem Großvater, von Ibn 'Abbas zu Seiner Aussage: "Und gebt den Unbesonnenen nicht euer Vermögen", er sagt: "Gib dem Unbesonnenen unter deinen Kindern keine Verfügungsgewalt über dein Vermögen."