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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 3 · Seite 166Die dritte Auslegung (Wajh)

Übersetzung · DE

Die dritte Auffassung:

4819 - Mein Vater berichtete mir, Musa ibn Isma'il berichtete uns, al-Mubarak berichtete uns, von al-Hasan zur Aussage Allahs des Erhabenen: "Und wer reich ist, der enthalte sich", er sagte: "Der Vormund des Vermögens des Waisen: Wenn er reich ist, so enthalte er sich davon, etwas von ihrem Vermögen zu essen."

Seine (Allahs) Aussage: "Der enthalte sich"

[Die erste Auffassung]

4820 - Ahmad ibn Sinan berichtete uns, Abu Ahmad az-Zubayri berichtete uns, Sufyan berichtete uns, von Ibn Abi Layla und al-A'masch, von al-Hakam, von Miqsam, von Ibn 'Abbas zu Seiner Aussage: "Und wer reich ist, der enthalte sich", er sagte: "Aufgrund seines Reichtums nehme er nichts davon." Abu Muhammad sagte: Und es wurde von Abu al-'Aliya, Mudschahid, Sa'id ibn Dschubayr, al-Hasan, an-Nacha'i, al-Hakam, Muqatil ibn Hayyan und as-Suddi Ähnliches überliefert.

Die zweite Auffassung:

4821 - Sulayman ibn Dawud ibn Nusayr (Klient von 'Abd Allah ibn Dscha'far ibn Abi Talib) berichtete uns, Sahl ibn 'Uthman al-'Askari berichtete uns, Yahya ibn Zakariya ibn Abi Za'ida berichtete uns, Isra'il berichtete uns, von 'Ata' ibn as-Sa'ib, von 'Amir zu Seiner Aussage: "Und wer reich ist, der enthalte sich", er sagte: "Es ist für ihn wie das Verendete und das Blut."

Die dritte Auffassung:

4822 - Ahmad ibn 'Isam berichtete uns, Abu Ahmad, das heißt: az-Zubayri, berichtete uns, Mis'ar berichtete uns, von Ibrahim ibn Muhammad ibn al-Muntaschir, er sagte: 'Umar sagte: "Sucht den Reichtum in der Ehe", (bezüglich) Seiner Aussage: "Und wer reich ist, der enthalte sich."

Seine (Allahs) Aussage: "Und wer arm ist, der verzehre"

4823 - al-Aschadd und Harun ibn Ishaq berichteten uns, sie sagten: 'Abda ibn Sulayman berichtete uns, von Hischam ibn 'Urwa, von seinem Vater, von 'Aisha: "Und wer arm ist, der verzehre in rechtlicher Weise", sie sagte: "Dies wurde bezüglich des Vormunds des Waisen offenbart, der für ihn sorgt und ihn verbessert; wenn er bedürftig ist, so darf er davon essen."

[Seine (Allahs) Aussage: Der verzehre in rechtlicher Weise]

[Die erste Auffassung]

4824 - Abu Sa'id al-Aschadd berichtete uns, Abu Khalid al-Ahmar berichtete uns, von Husayn al-Maktab, von 'Amr ibn Schu'ayb, von seinem Vater, von seinem Großvater, er sagte: Ein Mann kam zum Propheten (Allah segne ihn und gebe ihm Heil) und sagte: "Ich habe einen Waisen bei mir, der Vermögen besitzt, und ich habe nichts. Was darf ich von seinem Vermögen essen?" Er sagte: "In rechtlicher Weise, ohne verschwenderisch zu sein (1)."

Anmerkungen

(1). al-Hakim 2/47.

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