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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 3 · Seite 169Dass der arme Waise in angemessener Weise von seinem eigenen Vermögen essen darf

Übersetzung · DE

Die neunte Auffassung: Dass der arme Waise von seinem Vermögen in rechtlicher Weise verzehrt: [4835] Yunus ibn 'Abd al-A'la berichtete uns durch Vorlesen, Ibn Wahb teilte uns mit, Nafi' ibn Abi Nu'aim al-Qari' berichtete mir, er sagte: Ich fragte Yahya ibn Sa'id und Rabi'a über das Wort Gottes: "der verzehre in rechtlicher Weise". Sie sagten: Dies bezieht sich auf den Waisen, wenn er arm ist, dass er für ihn in dem Maße seines Bedürfnisses ausgibt, und dem Vormund steht davon nichts zu.

Die zehnte Auffassung: Dass die Auslegung des Verses die Bewohner der Wüste betrifft: [4836] Mein Vater berichtete uns, 'Abd al-'Aziz ibn 'Abd Allah al-Uwais berichtete uns, Ibn Abi az-Zinad berichtete uns zu diesem Vers: "Und wer arm ist, der verzehre in rechtlicher Weise", er sagte: Abu az-Zinad pflegte zu sagen: Dies betraf nur die Bewohner der Wüste und ihresgleichen.

Zu Seiner Aussage, des Erhabenen: "Wenn ihr sie ... übergebt": 4837 - Abu Zur'a berichtete uns, Yahya ibn 'Abd Allah ibn Bukair berichtete uns, 'Abd Allah ibn Lahi'a berichtete mir, 'Ata' ibn Dinar berichtete mir, von Sa'id ibn Dschubayr zu Seiner Aussage: "Wenn ihr ihnen ihre Vermögen übergebt", er sagt zu den Vormündern: "Wenn ihr übergebt".

Zu Seiner Aussage, des Erhabenen: "ihnen ihre Vermögen": 4838 - Muhammad ibn Sa'd al-'Awfi teilte uns in dem mit, was er mir schrieb, mein Vater berichtete mir, mein Onkel al-Husain berichtete mir, mein Vater berichtete mir, von seinem Vater, von Ibn 'Abbas zu Seiner Aussage: "Wenn ihr ihnen ihre Vermögen übergebt, so lasst sie darüber bezeugen", er sagt: Wenn er dem Waisen sein Vermögen übergibt, so soll er es ihm unter Beisein von Zeugen übergeben, so wie Gott es ihm befohlen hat. 4839 - Abu Zur'a berichtete uns, Yahya ibn 'Abd Allah ibn Bukair berichtete uns, Ibn Lahi'a berichtete uns, 'Ata' ibn Dinar berichtete mir, von Sa'id ibn Dschubayr zu der Aussage Gottes, des Erhabenen: "Wenn ihr ihnen ihre Vermögen übergebt", er sagt zu den Vormündern: "Wenn ihr den Waisen ihre Vermögen übergebt", und zwar wenn sie die Geschlechtsreife erreicht haben.

Zu Seiner Aussage, des Erhabenen: "so lasst sie darüber bezeugen": 4840 - Und mit demselben Isnad von Sa'id ibn Dschubayr zu Seiner Aussage: "so lasst sie darüber bezeugen": Durch das Übergeben ihrer Vermögen an sie.

Zu Seiner Aussage, des Erhabenen: "Und Gott genügt als Abrechnender": 4841 - Und mit demselben Isnad von Sa'id ibn Dschubayr zu Seiner Aussage: "Und Gott genügt als Abrechnender", das heißt: als Zeuge, das heißt: Es gibt keinen Zeugen, der besser ist als Gott in dem, was zwischen euch und ihnen steht.

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