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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 3 · Seite 180Seine Aussage (Erhaben sei Er): „so steht ihr die Hälfte zu“

Übersetzung · DE

Seine Aussage, der Erhabene: "so steht ihr die Hälfte zu"

4896 - Muhammad ibn Sa'd al-'Awfi berichtete uns, was er mir schrieb: Mein Vater berichtete mir, mein Onkel berichtete mir, mein Vater berichtete mir, von seinem Vater, von Ibn 'Abbas zu Seiner Aussage: "Gott empfiehlt euch hinsichtlich eurer Kinder: Für den Mann das Gleiche wie der Anteil von zwei Frauen." Dies geschah, als die Pflichtteile (Fara'id) herabgesandt wurden, in denen Gott festlegte, was Er für den männlichen Nachkommen, die weibliche Nachkommin und die beiden Elternteile bestimmt hat. Die Menschen, oder einige von ihnen, missbilligten dies und sagten: "Wir geben der Frau ein Viertel oder ein Achtel, wir geben der Tochter die Hälfte, und wir geben dem kleinen Jungen (etwas), obwohl keiner von diesen gegen den Feind kämpft oder die Kriegsbeute einbringt. Schweigt über diese Rede, vielleicht vergisst der Gesandte Gottes, Gottes Segen und Heil seien auf ihm, sie, oder wir sprechen ihn darauf an, damit er es ändert." Da sagten einige von ihnen: "O Gesandter Gottes, geben wir dem Mädchen die Hälfte dessen, was ihr Vater hinterlassen hat, obwohl sie weder das Pferd besteigt noch gegen den Feind kämpft? Und geben wir dem kleinen Jungen das Erbe, obwohl er noch nichts bedeutet?" Sie pflegten dies in der Dschahiliyya so zu handhaben, dass sie das Erbe nur dem gaben, der gegen die Leute kämpfte, und sie gaben es dem Ältesten, dann dem Nächsten an Alter.

Seine Aussage: "Und für seine beiden Eltern"

4897 - Abu Zur'a berichtete uns, Yahya ibn 'Abd Allah berichtete uns, 'Abd Allah ibn Lahi'a berichtete mir, 'Ata' ibn Dinar berichtete mir, von Sa'id ibn Dschubayr zu Seiner Aussage: "Und für seine beiden Eltern", er meint: die beiden Elternteile des Verstorbenen.

Seine Aussage, der Erhabene: "für jeden von ihnen ein Sechstel von dem, was er hinterlassen hat"

4898 - Und mit derselben Überlieferungskette von Sa'id ibn Dschubayr zu Seiner Aussage: "für jeden von ihnen ein Sechstel von dem, was er hinterlassen hat": von dem, was der Verstorbene hinterlassen hat.

Seine Aussage, der Erhabene: "wenn er ein Kind hat"

4899 - Und mit derselben Überlieferungskette von Sa'id ibn Dschubayr zu Seiner Aussage: "wenn er ein Kind hat": Er meint, ob es ein männliches Kind ist oder ob es zwei weibliche Kinder sind, über all das hinaus, und kein männliches Kind mit ihnen ist. Wenn das Kind eine einzige Tochter ist, so steht ihr die Hälfte des Vermögens zu, ein Drittel davon sind Sechstel, dem Vater steht ein Sechstel zu, und ein Sechstel bleibt übrig, welches dann dem Vater zurückgegeben wird, da er der 'Asaba (der agnatische Erbe) ist.

Seine Aussage, der Erhabene: "wenn er aber kein Kind hat"

4900 - Und mit derselben Überlieferungskette von Sa'id ibn Dschubayr zu Seiner Aussage: "wenn er aber kein Kind hat und seine beiden Eltern ihn beerben", er sagte: Wenn er weder ein männliches noch ein weibliches Kind hat.

Arabisch (Quelle)

قَوْلُهُ تَعَالَى: فَلَهَا النِّصْفُ

٤٨٩٦ - أَخْبَرَنَا مُحَمَّدُ بْنُ سَعْدٍ الْعَوْفِيُّ فِيمَا كَتَبَ إِلَيَّ، حَدَّثَنِي أَبِي، حَدَّثَنِي عَمِّي، حَدَّثَنِي أَبِي، عَنْ أَبِيهِ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ قَوْلَهُ: يُوصِيكُمُ اللَّهُ فِي أَوْلادِكُمْ لِلذَّكَرِ مِثْلُ حَظِّ الأُنْثَيَيْنِ وَذَلِكَ لَمَّا نَزَلَتِ الْفَرَائِضُ الَّتِي فَرَضَ اللَّهُ فِيهَا مَا فَرَضَ لِلْوَلَدِ الذِّكْرِ وَالأُنْثَى وَالأَبَوَيْنِ، كَرِهَهَا النَّاسُ أَوْ بَعْضُهُمْ، وَقَالُوا: نُعْطِي الْمَرْأَةَ الرُّبُعَ وَالثَّمَنَ، وَنُعْطِي الابْنَةَ النِّصْفَ، وَنُعْطِي الْغُلامَ الصَّغِيرَ، وَلَيْسَ مِنْ هَؤُلاءِ أَحَدٌ يُقَاتِلُ الْقَوْمَ وَلا يَحُوزُ الْغَنِيمَةَ، اسْكُتُوا عَنْ هَذَا الْحَدِيثِ لَعَلَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَنْسَاهُ أَوْ نَقُولُ لَهُ فَيُغِيرَ، فَقَالَ بَعْضُهُمْ: يَا رَسُولَ اللَّهِ، أَنُعْطِي الْجَارِيَةَ نِصْفَ مَا تَرَكَ أَبُوهَا، وَلَيْسَتْ تَرْكَبُ الْفَرَسَ وَلا تُقَاتِلُ الْقَوْمَ، وَنُعْطِي الصَّبِيَّ الْمِيرَاثَ، وَلَيْسَ يَعْنِي شَيْئاً، وَكَانُوا يَفْعَلُونَ ذَلِكَ فِي الْجَاهِلِيَّةِ لَا يُعْطُونَ الْمِيرَاثَ إِلا لِمَنْ قَاتَلَ الْقَوْمَ، وَيُعْطُونَهُ الأَكْبَرَ فَالأَكْبَرَ.

قَوْلُهُ: وَلأَبَوَيْهِ

٤٨٩٧ - حَدَّثَنَا أَبُو زُرْعَةَ، ثنا يَحْيَى بْنُ عَبْدِ اللَّهِ، حَدَّثَنِي عَبْدُ اللَّهِ بْنُ لَهِيعَةَ حَدَّثَنِي عَطَاءُ بْنُ دِينَارٍ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ جُبَيْرٍ قَوْلَهُ: وَلأَبَوَيْهِ يَعْنِي: أَبَوَيِّ الْمَيِّتِ.

قَوْلُهُ تَعَالَى: لِكُلِّ وَاحِدٍ مِنْهُمَا السُّدُسُ مِمَّا تَرَكَ

٤٨٩٨ - وَبِهِ عَنْ سَعِيدِ بْنِ جُبَيْرٍ قَوْلَهُ: لِكُلِّ وَاحِدٍ مِنْهُمَا السُّدُسُ مِمَّا تَرَكَ: مِمَّا تَرَكَ الْمَيِّتُ.

قَوْلُهُ تَعَالَى: إِنْ كَانَ لَهُ وَلَدٌ

٤٨٩٩ - وَبِهِ عَنْ سَعِيدِ بْنِ جُبَيْرٍ قَوْلَهُ: إِنْ كَانَ لَهُ وَلَدٌ: يَعْنِي ذَكَراً كَانَ أَوْ كَانَتَا انثيين فَوْقَ كُلِّ ذَلِكَ، وَلَمْ يَكُنْ مَعَهُنَّ ذَكَرٌ، فَإِنْ كَانَ الْوَلَدُ ابْنَةً وَاحِدَةً فَلَهَا نِصْفُ الْمَالِ، ثُلُثُهُ أَسْدَاسٌ، وَلِلأَبِّ سُدُسٌ وَيَبْقَى سُدُسٌ وَاحِدٌ، فَيُرَدُّ ذَلِكَ عَلَى الأَبِّ لأَنَّهُ هُوَ الْعَصَبَةُ.

قَوْلُهُ تَعَالَى: فَإِنْ لَمْ يَكُنْ لَهُ وَلَدٌ

٤٩٠٠ - وَبِهِ عَنْ سَعِيدِ بْنِ جُبَيْرٍ قَوْلَهُ: فَإِنْ لم يكن له ولد وورثه أبواه قَالَ:

فَإِنْ لَمْ يَكُنْ لَهُ ذَكَرٌ وَلا أنثى.

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