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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 3 · Seite 191Seine Aussage, der Allmächtige: „Von euren Frauen“

Übersetzung · DE

und die Steinigung. Wenn sie heute eine offenkundige Schändlichkeit begeht, dann geht sie hinaus und wird zu Tode gesteinigt. Dieser Vers hat dies (die vorherige Praxis) aufgehoben: "Die Unzüchtige und der Unzüchtige, peitscht jeden von beiden mit hundert Peitschenhieben aus" (Sure 24:2), und der Weg, den Gott für sie bestimmt hat, ist die Auspeitschung und die Steinigung.

4971 - Hajjadsch ibn Hamza berichtete uns, Schababa berichtete uns, Warqa berichtete uns, von Ibn Abi Nadschih, von Mudschahid zu Seiner Aussage: "Und diejenigen von euren Frauen, die die Schändlichkeit begehen": Das ist der Zina (außerehelicher Geschlechtsverkehr).

Es wurde von al-Hasan, 'Ata' al-Khurasani, Sa'id ibn Dschubayr und al-Suddi überliefert, dass es sich dabei um Zina handelt.

Seine Aussage, der Erhabene: "von euren Frauen"

4972 - Abu Zur'a berichtete uns, Yahya ibn Abdullah ibn Bukayr berichtete uns, Abdullah ibn Lahi'a berichtete mir, 'Ata' ibn Dinar berichtete mir, von Sa'id ibn Dschubayr zu Seiner Aussage, dem Erhabenen: "von euren Frauen", das heißt: die verheiratete Frau (thayyib) unter den Muslimen.

Seine Aussage, der Erhabene: "und bringt vier von euch als Zeugen gegen sie"

4973 - Und mit derselben Überlieferungskette von Sa'id ibn Dschubayr zu Seiner Aussage: "und bringt vier von euch als Zeugen gegen sie", das heißt: von den freien Muslimen.

Seine Aussage, der Erhabene: "Wenn sie (den Zina) bezeugen"

4974 - Und mit derselben Überlieferungskette von Sa'id ibn Dschubayr zu Seiner Aussage: "Wenn sie bezeugen", das heißt: den Zina.

Seine Aussage, der Erhabene: "so haltet sie fest"

4975 - Und mit derselben Überlieferungskette von Sa'id ibn Dschubayr zu Seiner Aussage: "so haltet sie fest", das heißt: sperrt sie in die Gefängnisse ein.

Seine Aussage, der Erhabene: "in den Häusern"

4976 - Und mit derselben Überlieferungskette von Sa'id ibn Dschubayr zu Seiner Aussage: "so haltet sie in den Häusern fest", das heißt: in den Gefängnissen. Er sagte: "Dies war zu Beginn des Islam der Fall. Wenn vier rechtschaffene Muslime gegen eine Frau den Zina bezeugten, wurde sie ins Gefängnis gesperrt. Wenn sie einen Ehemann hatte, nahm er die Morgengabe von ihr, aber er versorgte sie ohne Scheidung weiter. Es gab für sie keine Hadd-Strafe, und er vollzog keinen Beischlaf mit ihr, sondern sperrte sie im Gefängnis ein."

Anmerkungen

(1). Sure al-Nur, Vers 2. (2). Al-Tafsir 1/148.

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