Seine Aussage, der Erhabene: "und eure Stieftöchter, die in eurem Schutz sind, von euren Frauen, mit denen ihr den ehelichen Verkehr vollzogen habt"
[Der erste Aspekt]
5087 - Abu Zur'a berichtete uns, Ibrahim ibn Musa berichtete uns, Hisham, das heißt Ibn Yusuf, berichtete, von Ibn Jurayj, mir berichtete Ibrahim ibn 'Ubayd ibn Rifa'a, Malik ibn Aws ibn al-Hadathan berichtete uns, er sagte: Ich hatte eine Frau, und sie starb, nachdem sie mir Kinder geboren hatte. Ich trauerte um sie. Da traf mich 'Ali ibn Abi Talib und sagte: "Was ist mit dir?" Ich sagte: "Meine Frau ist gestorben." 'Ali sagte: "Hatte sie eine Tochter?" Ich sagte: "Ja, und sie ist in at-Ta'if." Er fragte: "War sie in deinem Schutz (hijr)?" Ich sagte: "Nein, sie ist in at-Ta'if." Er sagte: "Dann heirate sie." Ich sagte: "Wo bleibt da die Aussage Gottes des Erhabenen: 'und eure Stieftöchter, die in eurem Schutz sind'?" Er sagte: "Das ist nur so, wenn sie tatsächlich in deinem Schutz ist."
Der zweite Aspekt:
5088 - al-Hasan ibn Abi ar-Rabi' berichtete uns, 'Abd ar-Razzaq berichtete uns, Ma'mar berichtete uns, von Simak ibn al-Fadl, von einem Mann, von 'Abd Allah ibn az-Zubayr, er sagte: Die Stieftochter und die Mutter sind gleich; es ist nichts dagegen einzuwenden, solange man mit der Frau noch nicht den ehelichen Verkehr vollzogen hat.
5089 - Abu Sa'id al-Aschaj berichtete uns, Waki' berichtete uns, von Isra'il, von Jabir, von 'Amir, von Masruq, er sagte: Die Stieftöchter sind erlaubt, solange die Mütter nicht geheiratet wurden.
5090 - 'Abd Allah ibn Ahmad ad-Daschtaki berichtete uns, mein Vater berichtete mir, von Ibrahim, das heißt as-Sa'igh, von Yazid, das heißt an-Nahwi, er sagte: Und ich fragte ihn, das heißt 'Ikrimah: "Sie ist ihm nicht erlaubt, weil er mit ihrer Mutter den ehelichen Verkehr vollzogen hat. Gott der Erhabene sagt: 'und eure Stieftöchter, die in eurem Schutz sind, von euren Frauen, mit denen ihr den ehelichen Verkehr vollzogen habt', sie ist also verboten."
Seine Aussage, der Erhabene: "mit denen ihr den ehelichen Verkehr vollzogen habt"
5091 - Mein Vater berichtete uns, Abu Salih berichtete uns, Mu'awiya ibn Salih berichtete mir, von 'Ali ibn Abi Talha, von Ibn 'Abbas zu Seiner Aussage: "von euren Frauen, mit denen ihr den ehelichen Verkehr vollzogen habt", er sagte: Der Beischlaf (al-dukhul) ist die Eheschließung (an-nikah). Und es wurde von Tawus überliefert, er sagte: Der Beischlaf ist der Geschlechtsverkehr (al-jima').
(1). Ibn Kathir sagte: Dies ist ein starker, authentischer Überlieferungsweg (isnad) zu 'Ali ibn Abi Talib nach den Kriterien von Muslim, und es ist eine sehr seltene Ansicht - 2/220.