Der zweite Aspekt:
5129 - Mein Vater berichtete uns, Hudba berichtete uns, Sulayman ibn al-Mughira berichtete uns, er sagte: al-Hasan wurde befragt, während ich zuhörte: "Was ist die Unzucht (Musafaha)?" Er sagte: "Es ist jene, bei der kein Mann spezifisch mit ihr Unzucht treibt, ohne dass ihm andere folgen."
Seine Aussage, der Erhabene: "Und wenn ihr (sie) genossen habt"
5130 - Abu Sa'id al-Ashaj berichtete uns, Ishaq ibn Sulayman berichtete uns, von Musa ibn 'Ubayda, er sagte: Ich hörte Muhammad ibn Ka'b al-Qurazi, von Ibn 'Abbas berichten: Die Mut'a-Ehe gab es am Anfang des Islam. Ein Mann kam in eine Stadt, ohne jemanden bei sich zu haben, der seinen Nachlass verwaltet oder sein Hab und Gut schützt. So heiratete er eine Frau für die Dauer, von der er glaubte, dass er seine Bedürfnisse stillen könne, damit sie sein Hab und Gut beaufsichtige und seinen Nachlass in Ordnung bringe. Er sagte: Seine Aussage "Und wenn ihr sie genossen habt" wurde durch "keusch, nicht in Unzucht lebend" aufgehoben, wobei die Verfügung über die Ehe in der Hand des Mannes lag: Er hielt sie, wann er wollte, und entließ sie, wann er wollte.
5131 - Mein Vater berichtete uns, Abu Salih berichtete uns, Mu'awiya ibn Salih berichtete mir, von 'Ali ibn Abi Talha, von Ibn 'Abbas zu Seiner Aussage: "Und wenn ihr sie genossen habt". Er sagte: Der Genuss ist die Ehe. - Ähnliches wurde von al-Hasan, Mujahid und az-Zuhri berichtet.
5132 - Mein Vater berichtete uns, Ibn Abi 'Umar berichtete uns, er sagte: Sufyan sagte zu Seiner Aussage: "Und wenn ihr sie genossen habt, so gebt ihnen ihren Lohn". Er sagte: Dies bezog sich auf die Mut'a-Ehe; sie waren dazu angewiesen worden, bevor ihnen diese untersagt wurde.
Seine Aussage, der Erhabene: "als Pflicht"
[Der erste Aspekt]
5133 - Mein Vater berichtete uns, Abu Salih berichtete uns, Mu'awiya ibn Salih berichtete mir, von 'Ali ibn Abi Talha, von Ibn 'Abbas zu Seiner Aussage: "so gebt ihnen ihren Lohn als Pflicht". Er sagte: Wenn ein Mann von euch eine Frau heiratet und dann einmal den Beischlaf mit ihr vollzieht, so ist die gesamte Morgengabe (Sadaq) für sie verpflichtend geworden.
5134 - Abu Zur'a erwähnte es, Muhammad ibn Abi Bakr al-Muqaddami berichtete uns, 'Amir ibn Salih berichtete uns, von Yunus, von al-Hasan zu "Und wenn ihr sie genossen habt, so gebt ihnen ihren Lohn". Er sagte: Die Eheschließung und die Morgengabe (Mahr).
Der zweite Aspekt:
5135 - Muhammad ibn Isma'il al-Ahmasi berichtete uns, Waki' berichtete uns, von Sufyan, von Dawud ibn Abi Hind, von Sa'id ibn al-Musayyib, er sagte: Die Vers des Erbrechts hob die Mut'a-Ehe auf.
(1). Siehe: Tafsir 'Abd ar-Razzaq 1/153.