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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 3 · Seite 236Und die zweite Perspektive

Übersetzung · DE

Vers: "Und den Blutsverwandten gebührt untereinander ein Vorrang im Buch Allahs."

Und es wurde von Sa'id ibn al-Musayyib, Mujahid, al-Hasan, 'Ata', Sa'id ibn Jubayr, Abu Salih, al-Sha'bi, Sulayman ibn Yasar, 'Ikrima, al-Suddi, al-Dahhak, Qatada und Muqatil ibn Hayyan überliefert, dass sie sagten: Sie sind die Verbündeten.

Die zweite Auffassung:

5238 - Mein Vater berichtete uns, Abu al-Asbagh al-Harrani berichtete uns, Muhammad ibn Salama berichtete uns, von Muhammad ibn Ishaq, von Dawud ibn Husayn, er sagte: Ich pflegte bei Umm Sa'd bint Sa'd ibn al-Rabi' zusammen mit ihrem Sohn Musa ibn Sa'd zu lesen, und sie war eine Waise unter der Vormundschaft von Abu Bakr. Ich las ihr vor: "Und diejenigen, mit denen ihr einen Bund geschlossen habt", da sagte sie: "Nein, sondern: 'Und diejenigen, mit denen ihr einen Bund geschlossen habt'." Sie sagte: "Dies wurde nur wegen Abu Bakr und seinem Sohn 'Abd al-Rahman offenbart, als dieser sich weigerte, den Islam anzunehmen, und Abu Bakr schwor, ihn nicht zu beerben. Als er jedoch den Islam annahm, als er durch das Schwert zum Islam geführt wurde, befahl ihm Allah, ihm seinen Anteil zu geben."

[Sein Wort, der Erhabene: "Denen gebt ihren Anteil"]

[Die erste Auffassung]

5239 - Abu Sa'id al-Ashajj berichtete uns, Abu Usama berichtete uns, er sagte: Idris al-Awdi sagte mir: Talha ibn Musarrif berichtete mir, von Sa'id ibn Jubayr, von Ibn 'Abbas bezüglich: "Denen gebt ihren Anteil." Er sagte: "Von der Unterstützung, dem guten Rat und der Hilfe, und es soll ihnen testamentarisch etwas vermacht werden; das Erbrecht ist jedoch entfallen."

5240 - Muhammad ibn Isma'il al-Ahmasi berichtete uns, Waki' berichtete uns, von Sufyan, von Mansur, von Mujahid bezüglich: "Denen gebt ihren Anteil." Er sagte: "Von der Unterstützung, der Beratung und der Solidarität (al-'Aql)."

5241 - Abu Sa'id al-Ashajj berichtete uns, Ishaq ibn Sulayman Abu Yahya al-Razi berichtete uns, von Husayn, von Abu Malik bezüglich: "Und diejenigen, mit denen ihr einen Bund geschlossen habt, denen gebt ihren Anteil." Er sagte: "Es ist der Verbündete des Stammes. Er sagt: Lasst ihn teilhaben an eurer Angelegenheit und eurer Beratung."

Anmerkungen

(1). Muslim, Kapitel über die Vorzüge (al-Fada'il), Nr. 4253, 30/1961. [...] (2). Al-Tafsir 1/15. (3). Ergänzung nach Ibn Kathir 2/254. (4). Ibn Kathir sagte: Dies ist eine befremdliche (gharib) Aussage. Dies galt für die Frühzeit des Islam, in der sie sich durch Bündnisse beerbten, dann wurde es aufgehoben. Die Wirkung des Bündnisses blieb danach bestehen, dahingehend, dass sie die Verträge und Abkommen einhalten sollten, und das Bündnis, das sie zuvor geschlossen hatten, wurde bereits erwähnt. Dies ist ein eindeutiger Beweis gegen jene, die der Ansicht sind, dass man sich heute durch Bündnisse beerben kann, wie es die Lehrmeinung von Abu Hanifa und seinen Gefährten ist, sowie eine Überlieferung von Ahmad ibn Hanbal (möge Allah ihm barmherzig sein). Das Richtige ist die Ansicht der Mehrheit (Jumhur), Malik, al-Shafi'i und die in der Überlieferung bekannte Ansicht von Ahmad. Siehe 2/254.

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