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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 3 · Seite 240Seine Rede: 'Ermahnt sie'

Übersetzung · DE

5262 - Muhammad ibn Sa'd al-'Awfi berichtete uns, in dem, was er mir schrieb: Mein Vater berichtete mir, mein Onkel al-Husayn berichtete mir, mein Vater berichtete mir, von seinem Vater, von Ibn 'Abbas bezüglich Seines Wortes: "Und diejenigen, von denen ihr Widerspenstigkeit (Nuschuz) befürchtet, so ermahnt sie", es ist die Ehefrau, die sich ihrem Ehemann gegenüber widerspenstig verhält. So ist es dem Ehemann gestattet, sie durch Khul' (Scheidung auf Wunsch der Frau) zu entlassen, wenn die beiden Schiedsrichter dies anordnen. Dies ist, nachdem sie zu ihrem Ehemann sagt: "Bei Allah, ich werde dir keinen Eid erfüllen und ohne deine Erlaubnis nicht in deinem Haus schalten und walten." Und der Sultan sagt: "Wir erlauben dir kein Khul', bis die Frau zu ihrem Ehemann sagt: Bei Allah, ich werde mich für dich nicht von der Dschunuba (rituellen Unreinheit) reinigen und kein Pflichtgebet für Allah verrichten." Erst dann gestattet der Sultan das Khul' der Frau.

5263 - Ahmad ibn 'Uthman ibn Hakim berichtete uns, Ahmad ibn Mufaddal berichtete uns, Asbat berichtete uns, von al-Suddi bezüglich Seines Wortes: "Und diejenigen, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet": Ihr Groll gegen sie.

Sein Wort, der Erhabene: "So ermahnt sie."

5264 - Mein Vater berichtete uns, Abu Salih berichtete uns, Mu'awiya ibn Salih berichtete uns, 'Ali ibn Abi Talha berichtete mir, von Ibn 'Abbas bezüglich Seines Wortes: "So ermahnt sie", er meint: Ermahnt sie mit dem Buch Allahs. Von Muqatil ibn Hayyan wurde Ähnliches überliefert.

5265 - 'Ali ibn al-Husayn berichtete uns, Abu Bakr ibn Abi Schayba, 'Uthman und Muhammad ibn al-'Ala' berichteten uns, sie sagten: Mu'awiya ibn Hischam berichtete uns, 'Ammar ibn Ruzayq berichtete uns, von 'Ata', von Sa'id ibn Dschubayr, von Ibn 'Abbas: "Und diejenigen, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, so ermahnt sie", er sagte: Die Ermahnung erfolgt mit der Zunge. Von al-Scha'bi, 'Ata', Sa'id ibn Dschubayr und al-Dahhak wurde Ähnliches überliefert.

5266 - Mein Vater berichtete uns, Abu Hudhayfa berichtete uns, Schibl berichtete uns, von Ibn Abi Nadschih, von Mudschahid: "So ermahnt sie", er sagte: Wenn die Ehefrau sich dem Ehebett ihres Mannes entzieht, so sagt er zu ihr: "Fürchte Allah und kehre zu deinem Bett zurück." Dies ist die Ermahnung.

Sein Wort, der Erhabene: "Und meidet sie in den Betten."

[Der erste Aspekt]

5267 - Mein Vater berichtete uns, Abu Salih berichtete uns, Mu'awiya ibn Salih berichtete mir, von 'Ali ibn Abi Talha, von Ibn 'Abbas bezüglich Seines Wortes: "Und meidet sie in den Betten" – das Meiden ist: Er soll nicht mit ihr im Bett verkehren und ihr den Rücken zuwenden. Wenn sie sich daraufhin bessert, gut; andernfalls hat Allah dir erlaubt, sie zu schlagen, jedoch ohne Verletzungen (nicht-schmerzhaft/ohne Mal) zuzufügen. – Von Muqatil ibn Hayyan wurde überliefert, dass er sagte: Er soll ihr den Rücken zuwenden.

Der zweite Aspekt:

5268 - 'Ali ibn al-Husayn erwähnte es, Abu Bakr ibn Abi Schayba berichtete uns, Mu'awiya berichtete uns, Scharik berichtete uns, von Simak, von 'Ikrima, von Ibn 'Abbas bezüglich Seines Wortes: "Und meidet sie in den Betten", er sagte: Nein.

Anmerkungen

(1). Die vorherige Quelle 2/521.

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