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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 3 · Seite 244Die zweite Auslegung (Ansicht)

Übersetzung · DE

etwa Unterhalt von ihm will oder ihr etwas von den Dingen missfällt, und sie befiehlt ihm, dies von ihr abzuwenden und zurückzukehren. Sie teilt ihm mit, dass sie nicht die Scheidung will. Der Mann sendet einen Schiedsrichter aus seiner Familie, dem er seine Angelegenheit anvertraut; er informiert ihn und sagt ihm sein Anliegen. Wenn er sie will und nicht will, dass er sich von ihr scheiden lässt, gibt er ihr, was sie verlangt hat, und erhöht ihr den Unterhalt. Andernfalls sagt er zu ihm: Nimm für mich von ihr, was sie mir schuldet, und scheide sie. Er vertraut ihm seine Angelegenheit an; wenn er will, lässt er sich scheiden, und wenn er will, behält er sie. Dann treffen sich die beiden Schiedsrichter, und jeder von ihnen berichtet dem anderen, was er für seinen Schützling will, und jeder von ihnen bemüht sich um das, was er für seinen Schützling will. Wenn sich die beiden Schiedsrichter auf etwas einigen, so ist es gültig, ob sie die Scheidung vollziehen oder die Ehe fortsetzen. Das ist das Wort Allahs, des Erhabenen: "So sendet einen Schiedsrichter aus seiner Familie und einen Schiedsrichter aus ihrer Familie. Wenn sie eine Versöhnung wollen", damit meint Er die beiden Schiedsrichter. Wenn die Frau einen Schiedsrichter sendet und der Mann sich weigert zu senden, so soll er sich ihr niemals nähern, bis er einen Schiedsrichter sendet.

Der zweite Aspekt:

5285 - Abu Sa'id berichtete uns, 'Abd al-'Aziz ibn al-Mughira berichtete uns, Yazid ibn Zuray' berichtete uns, von Sa'id ibn Abi 'Aruba, von Qatada bezüglich Seines Wortes: "So sendet einen Schiedsrichter aus seiner Familie und einen Schiedsrichter aus ihrer Familie". Die beiden Schiedsrichter werden nur gesandt, um zu schlichten; die Trennung liegt nicht in ihren Händen und sie verfügen nicht darüber. Von al-Hasan wurde Ähnliches überliefert.

Sein Wort, der Erhabene: "Wenn sie eine Versöhnung wollen"

5286 - Abu Sa'id al-Aschadd berichtete uns, Ibn Nufayl berichtete uns, von 'Ata' ibn al-Sa'ib, von Sa'id ibn Dschubayr, von Ibn 'Abbas bezüglich Seines Wortes: "Wenn sie eine Versöhnung wollen", er sagte: Das sind die beiden Schiedsrichter. Von Sa'id ibn Dschubayr, Abu Salih, Abu Malik, al-Scha'bi und Mudschahid wurde Ähnliches überliefert.

Sein Wort, der Erhabene: "wird Allah zwischen ihnen vermitteln"

5287 - Mein Vater berichtete uns, Abu Salih berichtete uns, Mu'awiya ibn Salih berichtete mir, von 'Ali ibn Abi Talha, von Ibn 'Abbas bezüglich Seines Wortes: "Wenn sie eine Versöhnung wollen, wird Allah zwischen ihnen vermitteln", er sagte: Ebenso wird Allah jeden Schlichter zur Wahrheit und zur Richtigkeit führen.

Sein Wort, der Erhabene: "Wahrlich, Allah ist allwissend, allkundig"

5288 - Mein Vater berichtete uns, Muqatil ibn Muhammad berichtete uns, Waki' berichtete uns, von Abu Dscha'far al-Razi, von al-Rabi' ibn Anas, von Abu al-'Aliya bezüglich Seines Wortes: "allkundig": Über ihren Zustand.

Anmerkungen

(1). Al-Tafsir 1/156.

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