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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 3 · Seite 333Seine Aussage, der Erhabene: „Sühnegeld, das an seine Angehörigen übergeben wird, und die Befreiung eines gläubigen Sklaven“

Übersetzung · DE

Sein Wort, der Erhabene: "Ein Sühnegeld, das seiner Familie übergeben wird, und die Befreiung eines gläubigen Sklaven".

5802 - Mein Vater berichtete uns, Abu Salih berichtete uns, Mu'awiya ibn Salih berichtete mir, von 'Ali ibn Abi Talha, von Ibn 'Abbas zu Seinem Wort: "Ein Sühnegeld, das seiner Familie übergeben wird" – dem Mörder obliegt das Blutgeld, das seiner Familie übergeben wird.

5803 - Mein Vater berichtete uns, Abu Salih berichtete uns, al-Layth berichtete mir, 'Aqil berichtete mir, von Ibn Shihab: "Ein Sühnegeld, das seiner Familie übergeben wird" – uns erreichte die Kunde, dass das Blutgeld für einen Mu'ahad (unter Schutzvertrag Stehenden) wie das Blutgeld eines Muslims war, dann wurde es später in der Endzeit verringert und auf die Hälfte des Blutgeldes eines Muslims festgesetzt. Allah, der Erhabene, gebot die Übergabe des Blutgeldes des Mu'ahad an dessen Familie und legte dazu die Befreiung eines gläubigen Sklaven fest.

5804 - Abu Zur'a berichtete uns, Yahya ibn 'Abd Allah berichtete uns, Ibn Lahi'a berichtete mir, 'Ata' ibn Dinar berichtete mir, von Sa'id ibn Jubayr zu Seinem Wort: "Ein Sühnegeld, das seiner Familie übergeben wird" – er sagte: Für die Familie des Getöteten aus den Reihen der Leute des Bündnisses ('Ahd) unter den arabischen Götzendienern.

Sein Wort, der Erhabene: "Wer aber keine Möglichkeit findet"

5805 - Hajjaj ibn Hamza berichtete uns, Shababa berichtete uns, Warqa' berichtete uns, von Ibn Abi Najih, von Mujahid zu Seinem Wort: "Wer aber keine Möglichkeit findet" – er sagt: Wer kein Blutgeld für seine Sklavenbefreiung beim versehentlichen Töten eines Gläubigen findet.

5806 - Abu Zur'a berichtete uns, Yahya ibn 'Abd Allah berichtete uns, Ibn Lahi'a berichtete mir, 'Ata' ibn Dinar berichtete mir, von Sa'id ibn Jubayr zu Seinem Wort: "Wer aber keine Möglichkeit findet" – er sagte: Wer keinen Sklaven findet, der hat zwei Monate zu fasten. Von Muqatil wurde Ähnliches überliefert.

5807 - 'Ammar ibn Khalid at-Tammar berichtete uns, Asbat berichtete uns, von Dawud ibn Abi Hind, von 'Ikrima, er sagte: Wenn es "Wer aber keine Möglichkeit findet" heißt, dann ist das Erste das Erste.

Sein Wort, der Erhabene: "so ist das Fasten von zwei aufeinanderfolgenden Monaten geboten"

5808 - al-Mundhir ibn Schadhan berichtete uns, Ya'la berichtete uns, Zakariyya berichtete uns, von 'Amir, er sagte: Masruq wurde über Sein Wort "Wer aber keine Möglichkeit findet, so ist das Fasten von zwei aufeinanderfolgenden Monaten geboten" befragt. Sie fragten ihn bezüglich des Fastens von zwei aufeinanderfolgenden Monaten anstelle nur des Sklaven oder anstelle des Blutgeldes und des Sklaven? Er antwortete: Derjenige, der keine Möglichkeit für das Blutgeld und den Sklaven findet.

Anmerkungen

(1). At-Tirmidhi, Buch über das Blutgeld (ad-Diyat), Nr. 4583.

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