Sufyan, von Jabir, von 'Abd al-Rahman ibn al-Aswad, von seinem Vater, von Ibn Mas'ud zu Seinem Wort: "eine aufrechte Gemeinschaft. Sie verlesen die Zeichen Allahs zu den Stunden der Nacht", er sagte: "Es ist das Gebet der Ghafla (das Gebet in der Zeit der Nachlässigkeit, also zwischen Maghrib und 'Isha')."
4012 - Es berichtete uns Ahmad ibn Mansur al-Ramadi; es berichtete uns Yazid ibn Abi Hakim, er sagte: Ich fragte Sufyan – d.h. al-Thawri – nach dem Wort Allahs, des Mächtigen und Erhabenen: "Sie sind nicht gleich. Unter den Leuten der Schrift (gibt es) eine aufrechte Gemeinschaft. Sie verlesen die Zeichen Allahs zu den Stunden der Nacht, während sie sich niederwerfen." Er berichtete mir von Mansur, er sagte: "Es hat mich erreicht, dass sie zwischen dem Maghrib- und dem 'Isha'-Gebet zu beten pflegten."
Und die dritte Auffassung:
4013 - Es berichtete uns al-Husayn ibn Ahmad; es berichtete uns Musa ibn Muhkam; es berichtete uns Abu Bakr al-Hanafi; es berichtete uns 'Abbad ibn Mansur, er sagte: Ich fragte al-Hasan nach Seinem Wort: "zu den Stunden der Nacht", er sagte: "Stunden vom Anfang und vom Ende derselben."
Und es wurde von al-Rabi' ibn Anas und Qatada berichtet, dass sie sagten: "Die Stunden der Nacht."
Sein Wort, der Erhabene: "während sie sich niederwerfen"
4014 - Es berichtete uns mein Vater; es berichtete uns Musa ibn Mas'ud; er berichtete uns Shibl, von Ibn Abi Najih, von al-Hasan ibn Abi Yazid al-'Ajli, von Ibn Mas'ud: "Sie verlesen die Zeichen Allahs zu den Stunden der Nacht, während sie sich niederwerfen", (das ist) das 'Atama-Gebet, das sie verrichten.
Sein Wort, der Erhabene: "Sie glauben an Allah und den Jüngsten Tag, gebieten das Rechte und verbieten das Verwerfliche."
Die Auslegung dazu ist bereits vorangegangen.
4015 - Es berichtete uns Abu Zur'a; es berichtete uns Yahya ibn 'Abd Allah; es berichtete uns Ibn Lahi'a; es berichtete mir 'Ata', von Sa'id ibn Jubayr zu Seinem Wort: "Sie glauben an Allah", er sagte: "Sie bestätigen die Einheit Allahs und den Jüngsten Tag, und sie bestätigen das Verborgene (al-ghayb), in dem die Vergeltung für die Taten liegt."
Sein Wort, der Erhabene: "und beeilen sich mit den guten Dingen. Und jene gehören zu den Rechtschaffenen."
4016 - Es berichtete uns 'Ali ibn al-Husayn; es berichtete uns Shayban; es berichtete uns Abu al-Ashhab; es berichtete uns al-Hasan:
(1). Al-Tafsir S. 80. (2). Musnad al-Imam Ahmad Nr. 3760. (3). Al-Tafsir S. 79. [.....]