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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 4 · Seite 156Seine Aussage, der Erhabene: '...die die Kaaba erreicht'

Übersetzung · DE

Zu Seiner Aussage (dem Erhabenen): "baligha al-ka'bati" (das die Kaaba erreicht)

6810 - Und über ihn von Muqatil zu Seiner Aussage: "baligha al-ka'bati", er sagte: Ihr Bestimmungsort ist Mekka.

Zu Seiner Aussage (dem Erhabenen): "au kaffaratun ta'amu masakina" (oder eine Sühne: Speisung von Bedürftigen)

6811 - Mein Vater berichtete uns, Yahya ibn al-Mughira berichtete uns, Jarir berichtete uns von Mansur von al-Hakam von Miqsam von Ibn 'Abbas zu Seiner Aussage: "...als Entschädigung, gleich dem, was er an Vieh getötet hat, nach dem Urteil zweier gerechter Männer unter euch, als Opfertier, das die Kaaba erreicht, oder eine Sühne: Speisung von Bedürftigen, oder als Ausgleich dessen das Fasten." Er sagte: Wenn ein Muhrim (sich im Weihezustand Befindlicher) ein Jagdtier trifft, wird gegen ihn auf einen halben Sa' für einen Tag geurteilt. Er sagte: "...oder eine Sühne: Speisung von Bedürftigen, oder als Ausgleich dessen das Fasten." Er sagte: Mit der Speisung und dem Fasten ist lediglich gemeint, dass, wenn er die Speisung findet, er dessen Entschädigung findet.

6812 - Mein Vater berichtete uns, Safwan ibn Salih berichtete uns, Shu'aib ibn Zuraiq berichtete uns, dass er 'Ata' al-Khurasani sagen hörte, er schrieb: Dass 'Umar ibn al-Khattab, 'Uthman ibn 'Affan, 'Ali ibn Abi Talib, Ibn 'Abbas, Zaid ibn Thabit und Mu'awiya in dem Fall, dass ein Muhrim ein Jagdtier tötet, für das es eine Entschädigung gibt, entschieden: Man betrachtet den Wert dessen und speist davon die Bedürftigen.

6813 - Hajjaj ibn Hamza berichtete uns, Shubana berichtete uns, Warqa' berichtete uns von Ibn Abi Najih von Mujahid zu Seiner Aussage: "au kaffaratun ta'amu masakina", er sagte: Er kauft mit dessen Preis Speisen und speist jeden Bedürftigen mit zwei Mudd.

Zu Seiner Aussage (dem Erhabenen): "au 'adlu dhalika siyaman" (oder als Ausgleich dessen das Fasten)

6814 - Mein Vater berichtete uns, Abu Salih berichtete uns, Mu'awiya ibn Salih berichtete mir von 'Ali ibn Abi Talha von Ibn 'Abbas: "...als Opfertier, das die Kaaba erreicht, oder eine Sühne: Speisung von Bedürftigen, oder als Ausgleich dessen das Fasten." Wenn ein Muhrim etwas vom Jagdwild tötet, wird gegen ihn diesbezüglich geurteilt. Wenn er eine Gazelle oder Ähnliches tötet, obliegt ihm ein Schaf, das in Mekka geschlachtet wird. Findet er dies nicht, so ist die Speisung von sechs Bedürftigen [erforderlich]. Findet er dies nicht, so ist das Fasten von drei Tagen [erforderlich]. Wenn er ein Kamel oder Ähnliches tötet, obliegt ihm ein Rind. Findet er dies nicht, so die Speisung von zwanzig Bedürftigen. Findet er dies nicht, so fastet er zwanzig Tage. Wenn er einen Strauß oder einen Wildesel oder Ähnliches tötet, obliegt ihm ein Kamel (Badana). Findet er dies nicht, so speist er dreißig Bedürftige. Findet er dies nicht, so fastet er dreißig Tage.

6815 - Hajjaj ibn Hamza berichtete uns, Shubana berichtete uns, Warqa' berichtete uns von Ibn Abi Najih von Mujahid zu Seiner Aussage: "au 'adlu dhalika siyaman", er sagte: Er fastet anstelle von jeweils zwei Mudd einen Tag.

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