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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 4 · Seite 176Der vierte Aspekt:

Übersetzung · DE

Die vierte Überlieferungsart:

6925 - Mein Vater berichtete uns, Muhammad ibn al-Wazir berichtete uns, Ibn Schu'ayb berichtete uns, 'Umar, der Freigelassene von Ghufrat, berichtete mir, er sagte: "Dieser Vers wurde nur deshalb herabgesandt, weil ein Mann den Islam annahm, während sein Vater im Unglauben blieb, oder ein Mann den Islam annahm, während sein Bruder im Unglauben blieb. Als die Süße des Glaubens in ihre Herzen einging, riefen sie ihre Väter und Brüder (zum Islam) auf, worauf diese sagten: 'Uns genügt das, worauf wir unsere Väter vorgefunden haben.' Da sandte Allah der Erhabene herab: 'O ihr, die ihr glaubt! Kümmert euch um euch selbst. Wer in die Irre geht, schadet euch nicht, wenn ihr rechtgeleitet seid.'"

Zu Seiner – Erhaben ist Er – Aussage: "...wenn ihr rechtgeleitet seid"

6926 - Mein Vater berichtete uns, 'Uthman ibn Abi Schaiba berichtete uns, Yahya ibn Yaman berichtete uns, von Sufyan, von Abi l-'Abbas, von Abi l-Bahtari, von Hudhayfa zu Seiner Aussage: "O ihr, die ihr glaubt! Kümmert euch um euch selbst. Wer in die Irre geht, schadet euch nicht, wenn ihr rechtgeleitet seid." Er sagt: "Gehorcht Meinem Befehl und bewahrt Mein Testament (meine Anweisung)."

6927 - Muhammad ibn Sa'd al-'Awfi berichtete uns in dem, was er mir schrieb, mein Vater berichtete mir, mein Onkel berichtete mir, mein Vater berichtete von seinem Vater, von Ibn 'Abbas zu Seiner Aussage: "...wer in die Irre geht, schadet euch nicht, wenn ihr rechtgeleitet seid." Er sagt: "Wenn der Diener Mir in dem gehorcht, was Ich ihm an Erlaubtem (Halal) und Verbotenem (Haram) befohlen habe, so schadet ihm derjenige nicht, der nach ihm in die Irre geht, wenn er nach dem handelt, was Ich ihm befohlen habe."

6928 - Ich las vor Muhammad ibn al-Fadl, Muhammad ibn 'Ali berichtete uns, Muhammad ibn Muzahim berichtete uns, von Bukayr ibn Ma'ruf, von Muqatil ibn Hayyan zu Seiner Aussage: "...wer in die Irre geht, schadet euch nicht, wenn ihr rechtgeleitet seid." Er sagte: "Euch schadet nicht der Irrtum derjenigen, die in die Irre gehen, von den Majus (Zoroastriern) von Hajar und anderen unter den Götzendienern sowie den Leuten der Schrift unter den Christen und Juden."

Zu Seiner – Erhaben ist Er – Aussage: "O ihr, die ihr glaubt! (Als) Zeugnis unter euch, wenn einer von euch der Tod naht, zur Zeit der Testamentseröffnung"

6929 - Abu Sa'id ibn Yahya ibn Sa'id al-Qattan berichtete uns, 'Amr al-'Anqazi berichtete uns, Asbat berichtete von as-Suddi zu Seiner Aussage: "O ihr, die ihr glaubt! (Als) Zeugnis unter euch, wenn einer von euch der Tod naht, zur Zeit der Testamentseröffnung." Er sagte: "Dies bezieht sich auf das Testament zum Zeitpunkt des Todes; er setzt ein Testament auf und lässt zwei Männer unter den Muslimen bezeugen, was sein Vermögen betrifft und was ihn belastet."

6930 - Muhammad ibn Yahya berichtete uns, al-'Abbas ibn al-Walid berichtete uns, Yazid ibn Zuray' berichtete uns, Sa'id berichtete von Qatada zu Seiner Aussage: "O ihr, die ihr glaubt! (Als) Zeugnis unter euch, wenn einer von euch der Tod naht, zur Zeit der Testamentseröffnung." Dies betrifft einen Mann, der fern seiner Heimat starb, ein Erbe hinterließ, eine letztwillige Verfügung traf und zwei Männer als Zeugen für sein Testament einsetzte.

Zu Seiner – Erhaben ist Er – Aussage: "(zwei) von euch zwei Gerechte"

6931 - 'Ali ibn al-Husayn berichtete uns, Abu Bakr ibn Abi Schaiba und Yahya ibn Chalaf berichteten uns, sie sagten: 'Abd al-A'la berichtete uns, von Muhammad ibn Ishaq, von Yazid ibn 'Abd Allah ibn Qusayt, er sagte: Ibn Mas'ud wurde zu diesem Vers befragt: "(zwei) von euch zwei Gerechte". Er sagte: "Dies ist ein Reisender, der ein Vermögen bei sich hat, und seine Schicksalsstunde ereilt ihn; findet er zwei Männer unter den Muslimen, so übergibt er ihnen sein Erbe und lässt sich von zwei Gerechten unter den Muslimen darüber als Zeugen beurkunden."

6932 - Mein Vater berichtete uns, Abu Salih berichtete uns, Mu'awiya ibn Salih berichtete mir, von 'Ali ibn Abi Talha, von Ibn 'Abbas zu Seiner Aussage: "(zwei) von euch zwei Gerechte". Er sagte: "Wenn er stirbt und Muslime bei ihm sind, so hat Allah ihm befohlen, zwei Gerechte unter den Muslimen als Zeugen für sein Testament einzusetzen."

Zu Seiner – Erhaben ist Er – Aussage: "...von euch"

6933 - Und mit dieser Kette von Ibn 'Abbas zu Seiner Aussage: "(zwei) von euch zwei Gerechte". Er sagte: "Von den Muslimen." Und es wurde von 'Ubayda, Sa'id ibn al-Musayyib, al-Hasan al-Basri, Mujahid, Yahya ibn Ya'mur, as-Suddi, Qatada, Muqatil ibn Hayyan und 'Abd ar-Rahman ibn Zayd ibn Aslam Ähnliches überliefert.

Zu Seiner – Erhaben ist Er – Aussage: "Oder zwei andere von anderen als euch"

[Die erste Überlieferungsart]

6934 - Mein Vater berichtete uns, Sa'id ibn 'Awn berichtete uns, 'Abd al-Wahid ibn Ziyad berichtete uns, Habib ibn Abi 'Amra berichtete uns, von Sa'id ibn Jubayr, er sagte: Ibn 'Abbas sagte zu Seiner Aussage: "Oder zwei andere von anderen als euch". Er sagte: "Von anderen als den Muslimen, von den Leuten der Schrift." Und es wurde von 'Ubayda, Schurayh, Sa'id ibn al-Musayyib, Muhammad ibn Sirin, Yahya ibn Ya'mur, 'Ikrima, Mujahid, Sa'id ibn Jubayr, asch-Scha'bi, Ibrahim an-Nacha'i, Qatada, Abi Mijlaz, as-Suddi, Muqatil ibn Hayyan und 'Abd ar-Rahman ibn Zayd ibn Aslam Ähnliches überliefert.

Die zweite Überlieferungsart:

6935 - Mein Vater berichtete uns, Ishaq ibn ad-Dayf berichtete uns, Chalid ibn Machlad al-Qatawani berichtete uns, berichtete uns

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