aufgrund dessen, was sie von seinem Testament mitbekommen haben. Wenn sie dem zustimmen, ist sein Testament gültig. Wenn sie jedoch misstrauisch sind, dass sie das Wort des Verstorbenen verändert haben, sich mit dem Testament jemanden ausgesucht haben, den sie wollten, und jemanden übergangen haben, dem der Verstorbene nichts vermacht hat, dann schwören diejenigen, die dies bezeugen, nach dem Gebet – welches das Gebet der Muslime ist –, indem sie bei Allah schwören: 'Wenn ihr misstrauisch seid, (dass wir) dafür keinen Preis erkaufen' – bis zum Ende des Verses.
Zu Seiner – Erhaben ist Er – Aussage: 'dafür keinen Preis erkaufen'
6945 - 'Isam ibn Rawwad berichtete uns, Adam berichtete uns, Abu Dschafar berichtete uns von ar-Rabi' von Abu l-'Aliya zu Seiner Aussage: 'dafür keinen Preis erkaufen'. Er sagt: Wir nehmen dafür keine Gegenleistung an.
6946 - Muhammad ibn al-Fadl wurde (dies) vorgelesen, Muhammad ibn 'Ali berichtete uns, Muhammad ibn Muzahim berichtete uns von Bukayr ibn Ma'ruf von Muqatil ibn Hayyan zu Seiner Aussage: 'dafür keinen Preis erkaufen'. Er sagte: Wir kaufen für unsere Eide keinen Preis aus dem Diesseits, selbst wenn es ein Verwandter wäre.
6947 - Abu Yazid al-Qaratisi berichtete uns in einem Schreiben an mich, Asbagh ibn al-Faradsch berichtete uns, er sagte: Ich hörte 'Abd ar-Rahman ibn Zayd ibn Aslam sagen zu Seiner Aussage: 'dafür keinen Preis erkaufen'. Er sagte: Wir nehmen dafür kein Bestechungsgeld an.
Zu Seiner – Erhaben ist Er – Aussage: 'selbst wenn er ein Verwandter wäre'
6948 - Abu Zur'a berichtete uns, Yahya ibn 'Abd Allah berichtete uns, 'Abd Allah ibn Lahi'a berichtete mir, 'Ata' ibn Dinar berichtete mir von Sa'id ibn Dschubayr zu Gottes Aussage: 'ein Verwandter' (dha qurba), das heißt: seine Verwandtschaft.
Zu Seiner – Erhaben ist Er – Aussage: 'und wir verhehlen nicht Allahs Zeugnis'
6949 - Muhammad ibn 'Abd ar-Rahman al-Harawi berichtete uns, 'Ali ibn 'Asim berichtete uns von Dawud von 'Amir zu Seiner Aussage: 'und wir verhehlen nicht Allahs Zeugnis'. Er meint: durch das Abschneiden des Alif (qat' al-alif) und die Genitivendung (khafd) des Namens Allah, bezogen auf den Eid.
6950 - Abu Yazid al-Qaratisi berichtete uns in einem Schreiben an mich, Asbagh ibn al-Faradsch berichtete uns, er sagte: Ich hörte 'Abd ar-Rahman ibn Zayd ibn Aslam zu Seiner Aussage sagen: 'und wir verhehlen nicht Allahs Zeugnis'. Er sagte: Selbst wenn derjenige, den es betrifft, fern ist.
Zu Seiner – Erhaben ist Er – Aussage: 'Wenn dann in Erfahrung gebracht wird'
6951 - Al-'Abbas ibn al-Walid ibn Mazid berichtete uns als Lesung, Muhammad ibn Schu'ayb berichtete uns von 'Uthman ibn 'Ata' von seinem Vater zu Seiner Aussage: 'Wenn dann in Erfahrung gebracht wird'. Er sagte: Wenn die Erbberechtigten des Verstorbenen davon erfahren.