Das Wort des Erhabenen: "und die Seelen sind auf Geiz hin verhaftet".
6048 - Mein Vater berichtete uns, 'Abd Allah ibn al-Walid ibn Mihran berichtete uns, Salama, d.h. Ibn al-Fadl, berichtete uns, von Sulayman, d.h. Ibn Qarm, von Simak ibn Harb, von Khalid ibn 'Ar'ara, von 'Ali bezüglich Seines Wortes: "und die Seelen sind auf Geiz hin verhaftet", er sagte: "Die Frau wurde dazu verpflichtet, geizig gegenüber ihrem Ehemann hinsichtlich seiner Person und seines Vermögens zu sein."
6049 - Mein Vater berichtete uns, Muslim ibn Ibrahim berichtete uns, Schu'ba berichtete uns, von Abi Bischr, von Sa'id ibn Dschubayr zu Seinem Wort: "und die Seelen sind auf Geiz hin verhaftet", er sagte: "Die Frau ist geizig gegenüber dem Vermögen ihres Ehemannes und seinen Söhnen."
Das Wort des Erhabenen: "den Geiz".
6050 - Muhammad ibn 'Ammar berichtete uns, 'Abd al-Rahman, d.h. al-Daschtaki, berichtete uns, 'Amr, d.h. Ibn Abi Qays, berichtete uns, von 'Ata' ibn al-Sa'ib, von Sa'id ibn Dschubayr, von Ibn 'Abbas: "und die Seelen sind auf Geiz hin verhaftet" – (dies gilt) für sie und für ihn.
6051 - Mein Vater berichtete uns, Abu Salih berichtete uns, Mu'awiya ibn Salih berichtete mir, von 'Ali ibn Abi Talha, von Ibn 'Abbas zu Seinem Wort: "und die Seelen sind auf Geiz hin verhaftet", (er sagte): "Ihr Verlangen nach einer Sache, auf die sie erpicht ist."
6052 - Ahmad ibn Sinan und Muhammad ibn 'Abd Allah al-Mukharrimi berichteten uns, sie sagten: 'Abd al-Rahman ibn Mahdi berichtete uns, von Sufyan, von al-Schaybani, von Sa'id ibn Dschubayr zu "und die Seelen sind auf Geiz hin verhaftet", er sagte: "(Dies bezieht sich) auf die Tage (der Beischlaf-Turnusse) und den Unterhalt."
Und von 'Ata' wurde überliefert, er sagte: "(Dies bezieht sich) auf den Unterhalt."
6053 - Abu Zur'a berichtete uns, al-Hasan ibn 'Atiyya berichtete uns, al-Fudayl, d.h. Ibn Marzuq, berichtete uns, von 'Atiyya zu Seinem Wort: "und die Seelen sind auf Geiz hin verhaftet", er sagte: "(Dies bezieht sich) auf den Beischlaf."
6054 - Mein Vater berichtete uns, Ibn Abi 'Umar berichtete uns, er sagte: Sufyan sagte zu Seinem Wort: "und die Seelen sind auf Geiz hin verhaftet", er sagte: "Er will von ihr nehmen, und sie weigert sich, ihm (etwas) zu geben", d.h. bezüglich der Chul'-Scheidung.
Das Wort des Erhabenen: "Und wenn ihr Gutes tut und gottesfürchtig seid" bis zum Ende der Ayah.
6055 - Abu Zur'a berichtete uns, Yahya ibn 'Abd Allah berichtete uns, Ibn Lahi'a berichtete mir, 'Ata' ibn Dinar berichtete mir, von Sa'id ibn Dschubayr bezüglich des Wortes Allahs, des Erhabenen: "und gottesfürchtig seid", er meinte damit: Die Gläubigen, Er warnt sie."