Das Wort des Erhabenen: „Und es ist für euch keine Sünde, wenn euch wegen des Regens ein Leid widerfährt.“
5902 - Abu Yahya Muhammad ibn Sa'id ibn Ghalib al-'Attar berichtete uns: Zaid ibn al-Hubab berichtete uns: 'Umar ibn ar-Rammah, der Richter von Balch, teilte mit: Kathir ibn Ziyad Abu Sahl berichtete mir, von 'Amr ibn 'Uthman ibn Ya'la, von seinem Vater, von seinem Großvater, dass der Prophet, Allah segne ihn und gebe ihm Heil, sich mit einigen seiner Gefährten in einem engen Durchlass befand, während der Himmel über ihnen und die Feuchtigkeit (durch den Regen) unter ihnen war. Der Prophet, Allah segne ihn und gebe ihm Heil, befand sich auf seinem Reittier und befahl einem Mann, den Gebetsruf (Adhan) zu vollziehen und die Iqama zu sprechen, oder die Iqama zu sprechen. Da betete der Prophet, Allah segne ihn und gebe ihm Heil, mit ihnen auf seinem Reittier, wobei die Niederwerfung tiefer war als die Verbeugung.
Das Wort des Erhabenen: „...oder ihr krank seid.“
5903 - Ahmad ibn Mansur ar-Ramadi berichtete uns: Hajjaj ibn Muhammad berichtete uns, Ibn Juraij sagte: Ya'la berichtete mir, von Sa'id ibn Jubair, von Ibn 'Abbas bezüglich Seines Wortes: „...wenn euch wegen des Regens ein Leid widerfährt oder ihr krank seid, dass ihr eure Waffen ablegt.“ Er sagte: 'Abdur-Rahman ibn 'Auf war verwundet.
Das Wort des Erhabenen: „...dass ihr eure Waffen ablegt.“
5904 - Ich las Muhammad ibn al-Fadl ibn Musa vor: Muhammad ibn 'Ali ibn Shaqiq berichtete uns: Muhammad ibn Muzahim berichtete uns, von Bukair ibn Ma'ruf, von Muqatil ibn Hayyan bezüglich Seines Wortes: „...oder ihr krank seid, dass ihr eure Waffen ablegt.“ Er sagte: Es wurde in diesem Fall die Erlaubnis erteilt, die Waffen abzulegen.
Das Wort des Erhabenen: „Und nehmt eure Vorsicht an.“
5905 - Und mit der gleichen Kette von Muqatil ibn Hayyan bezüglich Seines Wortes: „Und nehmt eure Vorsicht an.“ Er sagte: Er befahl ihnen, ihre Vorsicht anzunehmen.
Das Wort des Erhabenen: „Wahrlich, Allah hat für die Ungläubigen eine schmachvolle Strafe bereitet.“
5906 - Und mit der gleichen Kette von Muqatil ibn Hayyan bezüglich Seines Wortes: „eine schmachvolle Strafe“ (adhaban muhinan). Er sagte: Mit schmachvoll (muhin) ist die Erniedrigung gemeint.
Das Wort des Erhabenen: „Wenn ihr dann das Gebet vollendet habt.“
5907 - Und mit der gleichen Kette von Muqatil bezüglich „Wenn ihr dann das Gebet vollendet habt.“ Er sagte: Wenn ihr das Furchtgebet (Salat al-Khauf) vollendet habt.
Das Wort des Erhabenen: „...so gedenkt Allahs.“
5908 - Und mit der gleichen Kette von Muqatil bezüglich Seines Wortes: „so gedenkt Allahs.“ Er sagte: Mit der Zunge.
(1). at-Tirmidhi, Kitab as-Salah, Nr. 411, er sagte: Dies ist gharib (seltsam/einzelüberliefert).