al-Hakam, von Abu Wa'il, von Masruq, er sagte: "Wenn der Richter das Geschenk verzehrt, so hat er Sucht verzehrt, und wenn er die Bestechung annimmt, so führt ihn dies zum Unglauben."
Vierter Aspekt:
6384 - Ahmad ibn Mansur al-Marwazi berichtete uns, al-Nadr ibn Shumayl berichtete uns, Hammad ibn Salama berichtete uns, von Qays ibn Sa'd, von 'Ata', von Abu Hurayra: Dass der Gesandte Gottes (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) sagte: "Der Lohn einer Prostituierten, der Preis eines Hundes oder einer Katze und der Verdienst eines Aderlassers gehören zum Sucht."
Fünfter Aspekt:
6385 - Mein Vater berichtete uns, al-Hakam ibn Musa berichtete uns, al-Haytham ibn Humayd berichtete uns, Abu Hunayn ibn 'Ata' berichtete uns, er sagte: Ich hörte 'Ata' ibn Abi Rabah sagen: "Es gibt sechs Arten von Sucht: Die Bestechung beim Urteilsspruch, der Preis eines Hundes, der Preis eines verendeten Tieres, der Preis von Wein, der Verdienst einer Prostituierten und der Decklohn für einen Hengst."
Sechster Aspekt:
6386 - Mein Vater berichtete uns, al-Hajjaj ibn al-Minhal berichtete uns, Hammad berichtete uns, von Sa'id al-Jurayri, von 'Abd Allah ibn Shaqiq, er sagte: "Diese Brote (Ruguf), die die Lehrer nehmen, gehören zum Sucht." Das heißt: Wenn er seine Lehrtätigkeit als gottgefällige Handlung (ihtasaba) ansieht, so ist es erlaubt, eine Entlohnung dafür zu nehmen. Ich hörte meinen Vater sagen: "Wenn er die Lehrtätigkeit nicht als gottgefällige Handlung ansieht, darf er Lohn nehmen; wenn er die Lehrtätigkeit jedoch als gottgefällige Handlung ansieht, dann ist jenes Sucht."
Siebter Aspekt:
6387 - Hajjaj ibn Hamza berichtete uns, Shababa berichtete uns, Warqa' berichtete uns, von Ibn Abi Najih, von Mujahid bezüglich Seines Wortes: "Vieles verzehrend von dem, was unerlaubt ist (Sucht)" – das ist die Bestechung beim Urteilsspruch, und sie sind die Juden.
Es wurde von Sa'id ibn Jubayr, al-Hasan, Ibrahim und 'Ikrama berichtet: Sie sagten, es sei die Bestechung beim Urteilsspruch.
Sein Wort, der Erhabene: "Wenn sie also zu dir kommen, so urteile zwischen ihnen oder wende dich von ihnen ab."
[Erster Aspekt]
6388 - Muhammad ibn 'Ammar ibn al-Harith berichtete uns, Sa'id ibn Sulayman berichtete uns, 'Abbad ibn al-'Awwam berichtete uns, von Sufyan ibn Husayn, von al-Hakam, von Mujahid, von Ibn 'Abbas, er sagte: "Zwei Verse wurden in dieser Sure – das heißt al-Ma'ida – aufgehoben (nusu'khata): Der Vers über die Halsbänder (al-qala'id) und Sein Wort: 'so urteile zwischen ihnen oder wende dich von ihnen ab'."
(1). Al-Tafsir 1/196.