8756 - Mein Vater berichtete uns, Muḥammad ibn Sa'īd al-Aṣbahānī berichtete uns, Abū Bakr ibn 'Ayyāš informierte uns, von 'Āṣim, von Sa'd, er sagte: Ich kam zum Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – mit einem Schwert und sagte: "O Gesandter Allahs, Allah hat heute meine Seele von den Götzendienern geheilt, so schenke mir dieses Schwert." Er sagte: "Dieses Schwert gehört weder mir noch dir, also wirf es weg." Da warf ich es weg. Ich sagte mir: "Vielleicht wird es einem Mann gegeben, der nicht wie ich geprüft wurde." Er sagte: Während ich so war, kam der Bote zu mir und sagte: "Komm." Ich dachte, dass etwas über mich aufgrund meines Redens offenbart worden sei, also kam ich. Da sagte der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede seien auf ihm – zu mir: "Du hattest mich um dieses Schwert gebeten, und es gehört weder mir noch dir. Wahrlich, Allah hat es mir nun überlassen, so gehört es dir."
8757 - 'Alī ibn 'Abd al-'Azīz berichtete mir in einem Schreiben, das er mir sandte, er sagte: Abū 'Ubayd sagte über die Anfāl: "Sie sind die Kriegsbeute (al-maghānim) und alles, was die Muslime an Gewinn erlangen, gemäß den Worten Allahs, des Erhabenen: 'Sie fragen dich nach der Beute (al-Anfāl). Sprich: Die Beute gehört Allah und dem Gesandten'."
Er teilte sie am Tag von Badr nach dem auf, was Allah ihn sehen ließ, ohne den Fünftel-Anteil (Chums) davon zu nehmen, wie wir es im Hadith von Sa'd erwähnt haben. Danach wurde der Vers des Fünftels offenbart und hob den ersten auf, und darüber gibt es Überlieferungen. Die Anfāl: Ihr Ursprung ist die Gesamtheit der Kriegsbeuten, außer dass der Fünftel-Anteil davon seinen Empfängern vorbehalten ist, gemäß dem, was das Buch offenbarte und die Sunna überlieferte.
Die Bedeutung von Anfāl in der Sprache der Araber: Jede Wohltat, die ein Handelnder aus Huld erweist, ohne dass ihm dies zur Pflicht obliegt. Ebenso ist das Nafl (die Beute), das Allah den Gläubigen von den Vermögen ihrer Feinde erlaubt hat, etwas, das Allah ihnen aus Seiner Huld ihnen gegenüber zugesprochen hat, nachdem die Kriegsbeuten den Völkern vor ihnen verboten waren; dann hat Allah diese (Umma) damit beschenkt. Dies ist der Ursprung des Nafl, und danach wurde das benannt, was der Imam den Kämpfenden als Nafl zuweist; dies ist seine Bevorzugung einiger Teile des Heeres gegenüber anderen mit etwas zusätzlich zu ihren Anteilen. Er tut dies gemäß dem Grad des Nutzens für den Islam und der Zufügung von Schaden beim Feind. In Bezug auf das Nafl, das der Imam gewährt, gibt es vier Sunan, von denen jede ihren eigenen spezifischen Ort hat: Die erste: Beim Nafl, in dem kein Fünftel enthalten ist, und dies ist die persönliche Beute (Salab). Die zweite: Das Nafl, das aus der Kriegsbeute nach Abzug des Fünftels stammt, und zwar wenn der Imam Truppen in das Land des Krieges entsendet und diese mit Kriegsbeute zurückkehren; dann gebührt der Truppe von dem, was sie gebracht hat, ein Viertel oder ein Drittel nach dem Fünftel. Die dritte: Beim Nafl aus dem Fünftel selbst, und zwar wenn die gesamte Kriegsbeute zusammengetragen und dann geünftelt wird; wenn das Fünftel in den Händen des Imams ist, weist er daraus nach seinem Ermessen einen Anteil zu. Die vierte: Beim Nafl in der Gesamtheit der Kriegsbeute, bevor etwas davon geünftelt wird, und dies ist, wenn es den Spähern, den Viehhirten und den Treibern gegeben wird, und über all dies besteht Meinungsverschiedenheit.
(1). Al-Tirmidhī, Buch der Exegese, Nummer 3079, 5/268.
٨٧٥٦ - حَدَّثَنَا أَبِي ثنا مُحَمَّدُ بْنُ سَعِيدِ بْنِ الأَصْبَهَانِيِّ أَنْبَأَ أَبُو بَكْرِ بْنُ عَيَّاشٍ عَنْ عَاصِمٍ عَنْ سَعْدٍ، قَالَ جِئْتُ إِلَى رَسُولِ اللَّهِ- صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- بِسَيْفٍ فَقُلْتُ:
يَا رَسُولَ اللَّهِ، إِنَّ اللَّهَ قَدْ شَفَى نفسي اليوم من المشركين فهب لي هذ السَّيْفَ، فَقَالَ:
إِنَّ هَذَا السَّيْفَ لَيْسَ لِي وَلا لَكَ فَاطْرَحْهُ، فَطَرَحْتُهُ، فَقُلْتُ، لَعَلَّهُ يُعْطَاهُ رَجُلٌ لَمْ يَبْلُ مِثْلَ بَلائِي، قَالَ: فَبَيْنَا أَنَا إِذْ جَاءَنِي الرَّسُولُ، فَقَالَ: أَجِبْ، فَظَنَنْتُ أَنَّهُ نَزَلَ فِيَّ شَيْءٌ لِكَلامِي فَجِئْتُ، فَقَالَ لِي رَسُولُ اللَّهِ- صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ: إِنَّكَ سَأَلْتَنِي هَذَا السَّيْفَ، وَلَيْسَ هُوَ لِي وَلا لَكَ، فَإِنَّ اللَّهَ قَدْ جَعَلَهُ لِي فَهُوَ لَكَ «١» .
٨٧٥٧ - أَخْبَرَنِي عَلِيُّ بْنُ عَبْدِ الْعَزِيزِ فِيمَا كَتَبَ إِلَيَّ قَالَ: قَالَ أَبُو عُبَيْدٍ فِي الأَنْفَالِ إِنَّهَا الْمَغَانِمُ وَفِي كُلِّ نَيْلٍ ناله المسلمون لقول الله عز وجل يسئلونك عَنِ الأَنْفَالِ قُلِ الأَنْفَالُ لِلَّهِ وَالرَّسُولِ
فَقَسَمَهَا يَوْمَ بَدْرٍ عَلَى مَا أَرَاهُ اللَّهُ مِنْ غَيْرِ أَنْ يُخَمِّسُهَا عَلَى مَا ذَكَرْنَاهُ فِي حَدِيثِ سَعْدٍ، ثُمَّ نَزَلَتْ بَعْدَ ذَاكَ آيَةُ الْخُمُسِ فَنَسَخَتِ الأُولَى، وَفِي ذَلِكَ آثَارٌ وَالأَنْفَالُ: أَصْلُهَا جِمَاعُ الْغَنَائِمِ، إِلا أَنَّ الْخُمُسَ مِنْهَا مَخْصُوصٌ لأَهْلِهِ عَلَى مَا نَزَلَ بِهِ الْكِتَابُ وَجَرَتْ بِهِ السُّنَّةُ.
وَمَعْنَى الأَنْفَالِ فِي كَلامِ الْعَرَبِ: كُلُّ إِحْسَانٍ فَعَلَهُ فَاعِلٌ تَفَضُّلاً مِنْ غَيْرِ أَنْ يَجِبَ ذَلِكَ عَلَيْهِ، فَكَذَلِكَ النَّفَلُ الَّذِي أَحَلَّهُ اللَّهُ لِلْمُؤْمِنِينَ مِنْ أَمْوَالِ عَدُوِّهِمْ، إِنَّمَا هُوَ شَيْءٌ خَصَّهُمُ اللَّهُ بِهِ تَطَوُّلاً مِنْهُ عَلَيْهِمْ، بَعْدَ أَنْ كَانَتِ الْغَنَائِمُ مُحَرَّمَةً عَلَى الأُمَمِ قَبْلَهُمْ فَنَفَلَهَا اللَّهُ هَذِهِ الأُمَّةَ، فَهَذَا أَصْلُ النَّفَلِ، وَبِهِ سُمِّيَ مَا جَعَلَ الإِمَامُ لِلْمُقَاتِلَةِ نَفَلاً وَهُوَ تَفْضِيلُهُ بَعْضَ الْجَيْشِ عَلَى بَعْضٍ بِشَيْءٍ سِوَى سِهَامِهِمْ، يَفْعَلُ ذَلِكَ عَلَى قَدْرِ الْغِنَى عَنِ الإِسْلامِ، وَالنَّكْي فِي الْعَدُوِّ. وَفِي النَّفَلِ الَّذِي يَنْفُلُهُ الإِمَامُ سُنَنٌ أَرْبَعٌ لِكُلِّ وَاحِدَةٍ مِنْهُنَّ مَوْضِعٌ غَيْرُ مَوْضِعِ، الأُخْرَى فَإِحْدَاهُنَّ: فِي النَّفَلِ لَا خُمْسَ فِيهِ وَذَلِكَ السَّلَبُ، وَالثَّانِيَةُ: النَّفَلُ الَّذِي يَكُونُ مِنَ الْغَنِيمَةِ بَعْدَ إِخْرَاجِ الْخُمْسِ، وَهُوَ أَنْ يُوَجِّهَ الإِمَامُ السَّرَايَا فِي أَرْضِ الْحَرْبِ فَتَأْتِي بِالْغَنَائِمِ فَيَكُونُ لِلْسَرِيَّةِ مِمَّا جَاءَتْ بِهِ الرُّبُعُ وَالثُّلُثُ بَعْدَ الْخُمْسِ، وَالثَّالِثَةُ، فِي النَّفَلِ مِنَ الْخُمْسِ نَفْسِهِ وَهُوَ أَنْ تُحَازَ الْغَنِيمَةُ كُلُّهَا ثُمَّ تُخَمَّسُ فَإِذَا صَارَ الْخُمْسُ فِي يَدَيِ الإِمَامِ نَفَلَ مِنْهُ عَلَى قَدْرِ مَا يَرَى، وَالرَّابِعَةُ: فِي النَّفَلَ في
(١) . الترمذي كتاب التفسير رقم ٣٠٧٩ ٥/ ٢٦٨.