Das Jenseits und das Diesseits. Ähnliches wurde von Abū al-ʿĀliya, ʿAṭāʾ, Ibrāhīm an-Nahaʿī, al-Ḥasan al-Baṣrī und aš-Šaʿbī überliefert.
Der zweite Aspekt:
9086 - Kaṯīr ibn Šihāb al-Qazwīnī berichtete uns, Muḥammad ibn Saʿīd ibn Sābiq berichtete uns, Abū Ǧaʿfar ar-Rāzī berichtete uns, von ar-Rabīʿ, von Abū al-ʿĀliya zu Seinem Wort: "Und wisst, dass von allem, was ihr an Beute macht, Allah den fünften Teil zusteht..." (bis zum Ende des Verses). Er sagte: Die Beute wurde herbeigeschafft und niedergelegt, woraufhin der Gesandte Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) sie in fünf Anteile aufteilte. Er sonderte einen Anteil davon ab und verteilte vier Anteile unter die Leute – das heißt, unter jene, die bei der Schlacht zugegen waren. Dann griff er mit seiner Hand in das Ganze – das heißt, in den Anteil, den er abgesondert hatte – und was auch immer er von etwas ergriff, das bestimmte er für die Kaaba; das ist es, was Allah benannte. Er pflegte zu sagen: "Gebt Allah keinen Anteil, denn Allah gehört das Diesseits und das Jenseits." Dann wandte er sich dem Rest des Anteils zu und teilte ihn in fünf Anteile auf: einen Anteil für den Propheten (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken), einen Anteil für die Verwandten, einen Anteil für die Waisen, einen Anteil für die Bedürftigen und einen Anteil für den Reisenden.
Sein Wort, der Erhabene: "und für den Gesandten"
[Der erste Aspekt]
9087 - Yūnus ibn ʿAbd al-Aʿlā berichtete uns, ʿAbd Allāh ibn Wahb teilte uns mit, Yūnus berichtete mir, von Ibn Šihāb, von ʿUmar ibn Muḥammad ibn Ǧubayr ibn Muṭʿim, von seinem Vater, von seinem Großvater (möge Allah mit ihm zufrieden sein), vom Gesandten Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken), in einem ähnlichen Ḥadīṯ dazu. Dann nahm der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) etwas von der Erde oder ein Haar von seinem Kamel und sagte: "Bei Dem, in Dessen Hand meine Seele ist, mir steht von dem, was Allah euch als Beute hat zukommen lassen, nicht einmal so viel wie dies oder dies zu, außer dem Fünftel, und das Fünftel wird euch zurückgegeben."
9088 - Abū Saʿīd al-Ašaǧǧ berichtete uns, Ibn Fuḍayl berichtete uns, von ʿAbd al-Malik, von ʿAṭāʾ: "Und wisst, dass von allem, was ihr an Beute macht, Allah den fünften Teil zusteht und dem Gesandten." Er sagte: Das Fünftel Allahs und des Gesandten ist eins; er (der Prophet) verfügt darüber und tut damit, was er will – das heißt, der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken).
Es wurde von Ibn ʿAbbās als Mursal-Überlieferung sowie von aš-Šaʿbī, an-Nahaʿī, Ibn Burayda, al-Ḥasan al-Baṣrī und Qatāda überliefert, dass sie sagten: Der Anteil Allahs und der Anteil des Gesandten sind einer.