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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 5 · Seite 338Seine Aussage (der Allmächtige): 'Gefangene'

Übersetzung · DE

‘Wenn Du sie lässt, führen sie Deine Diener irre und zeugen nur noch Frevler und Ungläubige’ (1). Und dein Beispiel, o ʿUmar, ist wie das von Mūsā, als er sagte: ‘Unser Herr, tilge ihren Besitz und verhärte ihre Herzen, sodass sie nicht glauben, bis sie die qualvolle Strafe sehen’ (2). Ihr seid mittellos, so lasst niemanden von ihnen entkommen, außer gegen ein Lösegeld oder einen Schwerthieb." ʿAbd Allāh ibn Masʿūd sagte: "Ich sagte: ‘O Gesandter Gottes, außer Suhayl ibn Bayḍāʾ, denn ich habe ihn über den Islam sprechen hören.’ Der Gesandte Gottes, Gottes Segen und Heil auf ihm, schwieg, und ich habe mich an keinem Tag mehr davor gefürchtet, dass Steine vom Himmel auf mich niedergehen könnten, bis der Gesandte Gottes, Gottes Segen und Heil auf ihm, sagte: ‘Außer Suhayl ibn Bayḍāʾ.’ Da wurde der Koran bezüglich dessen herabgesandt, was ʿUmar sagte: ‘Es steht einem Propheten nicht zu, Gefangene zu haben, bis er auf der Erde gewütet hat’, bis zum Ende der Verse.

Sein Wort, der Erhabene: Gefangene (Asrā)

9152 - Mein Vater berichtete uns, ʿAbd al-ʿAzīz ibn Munīb berichtete uns, Abū Muʿāḏ berichtete uns, ʿUbayd ibn Sulaymān berichtete uns von aḍ-Ḍaḥḥāk: ‘Es steht einem Propheten nicht zu, Gefangene zu haben’, das bedeutet: diejenigen, die in Badr gefangen genommen wurden.

Sein Wort, der Erhabene: bis er auf der Erde gewütet hat (ḥattā yuṯḫina fī al-arḍ)

[Die erste Auffassung]

9153 - Abū Zurʿa berichtete uns, Minǧāb berichtete uns, Bišr ibn ʿUmāra berichtete uns, von Abū Rawq, von aḍ-Ḍaḥḥāk, von Ibn ʿAbbās zu seinem Wort: ‘bis er auf der Erde gewütet hat’, er sagt: Bis er auf der Erde triumphiert.

Die zweite Auffassung:

9154 - Mein Vater berichtete uns, Sahl ibn ʿUṯmān berichtete uns, Ibn Abī Ġaniya berichtete uns von Ḥabīb ibn Abī al-ʿĀliya, von Muǧāhid: ‘Es steht einem Propheten nicht zu, Gefangene zu haben, bis er auf der Erde gewütet hat.’ Und das Wüten (al-iṯḫān) ist das Töten. Ähnliches wurde auch von Saʿīd ibn Ǧubayr überliefert.

Die dritte Auffassung:

9155 - Mein Vater berichtete uns, Abū Ṣāliḥ, der Schreiber von al-Layṯ, berichtete uns, Muʿāwiya ibn Ṣāliḥ berichtete uns von ʿAlī ibn Abī Ṭalḥa, von Ibn ʿAbbās zu seinem Wort: ‘Es steht einem Propheten nicht zu, Gefangene zu haben, bis er auf der Erde gewütet hat’, und das war am Tag von Badr, als die Muslime zu jener Zeit wenige waren. Als sie dann zahlreicher wurden und ihre Herrschaft erstarkte, sandte Gott nach diesem (Vers) bezüglich der Gefangenen herab: ‘...entweder aus Gnade danach oder gegen Lösegeld, bis der Krieg seine Lasten ablegt.’ So gab Gott dem Propheten und den Gläubigen in der Angelegenheit der Gefangenen die Wahl: Wenn sie wollten, konnten sie sie töten, wenn sie wollten, konnten sie sie versklaven, und wenn sie wollten, konnten sie sie gegen Lösegeld freilassen.

Anmerkungen

(1) Sūrat Nūḥ, Verse: 26-27. (2) Sūrat Yūnus, Vers: 88.

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