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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 5 · Seite 340Die zweite Ansicht:

Übersetzung · DE

Andere als ihr. Der Gesandte Gottes, Gottes Segen und Heil auf ihm, und seine Gefährten pflegten, wenn sie Beute machten, diese zu sammeln, und ein Feuer kam vom Himmel herab und verzehrte sie. Da sandte Gott diesen Vers herab: ‘Wäre nicht ein Buch von Gott gewesen, das vorausgegangen ist...’, bis zum Ende der beiden Verse.

9896 - Mein Vater berichtete uns, al-Musayyab ibn Wāḍiḥ berichtete uns, Abū Isḥāq berichtete uns, von Zāʾida, von al-Aʿmaš, von Abū Ṣāliḥ, von Abū Hurayra, er sagte: Der Gesandte Gottes, Gottes Segen und Heil auf ihm... und er erwähnte Ähnliches und fügte hinzu: Da stürzten sich die Leute auf die Beutegüter, bevor sie ihnen erlaubt waren.

9163 - Mein Vater berichtete uns, ʿAbd Allāh ibn Ǧaʿfar ar-Raqqī berichtete uns, ʿUbayd Allāh ibn ʿAmr berichtete uns, von Zayd ibn Abī Unaysa, von ʿAmr ibn Murra, von Ḫayṯama, er sagte: Saʿd saß eines Tages da, und eine Gruppe seiner Gefährten war bei ihm, als er einen Mann erwähnte und sie sich negativ über ihn äußerten. Da sagte er: „Haltet ein bezüglich der Gefährten des Gesandten Gottes, Gottes Segen und Heil auf ihm. Wir haben zusammen mit dem Gesandten Gottes, Gottes Segen und Heil auf ihm, eine Sünde begangen, woraufhin Gott, der Mächtige und Erhabene, den Vers ‘Wäre nicht ein Buch von Gott gewesen, das vorausgegangen ist’ herabsandte. Wir pflegten zu glauben, dass es eine Gnade Gottes war, die vorausgegangen ist.“

In einer der Überlieferungen von Ibn ʿAbbās findet sich Ähnliches.

Die zweite Auffassung:

9164 - Mein Vater berichtete uns, Abū Ṣāliḥ, der Schreiber von al-Layṯ, berichtete uns, Muʿāwiya ibn Ṣāliḥ berichtete uns, von ʿAlī ibn Abī Ṭalḥa, von Ibn ʿAbbās, zu Seinem Wort: „Es steht keinem Propheten zu, Gefangene zu haben, bis er ein Gemetzel im Land angerichtet hat.“ Dies war am Tag von Badr. Der Prophet, Gottes Segen und Heil auf ihm, nahm die Beutegüter, bevor ihnen dies befohlen worden war. Gott, der Segensreiche und Erhabene, hatte im „Umm al-Kitāb“ (der Mutter der Schrift) niedergeschrieben: Die Beute und die Gefangenen sind für Muḥammad und seine Gemeinschaft erlaubt, und Er hatte dies keiner Gemeinschaft vor ihnen erlaubt. Sie nahmen die Beutegüter und machten die Gefangenen, bevor diesbezüglich eine Offenbarung zu ihnen herabkam. Da sagte Gott: „Wäre nicht ein Buch von Gott gewesen, das vorausgegangen ist“, das heißt im ersten Buch, dass die Beute und die Gefangenen euch erlaubt sind, „hätte euch für das, was ihr genommen habt, eine gewaltige Strafe getroffen“.

Von Qatāda wurde überliefert, dass er sagte: Durch die Erlaubnis der Beute für diese Gemeinschaft.

Von Saʿīd ibn Ǧubayr wurde überliefert, er sagte: Mein Wissen ist vorausgegangen, dass Ich euch die Beute erlaubt habe. Ebenso wurde es von ʿAṭāʾ ibn Abī Rabāḥ überliefert.

9165 - ʿAmmār ibn Ḫālid berichtete uns, Abū Ṣayfī berichtete uns, er sagte: Ich hörte Saʿīd ibn Abī Saʿīd al-Maqburī von Abū Hurayra zu Seinem Wort: „Wäre nicht ein Buch von Gott gewesen, das vorausgegangen ist, hätte euch für das, was ihr genommen habt, von“, er sagte: Gott, der Mächtige und Erhabene, sagt: „Wäre es nicht bereits in Meinem Wissen vorausgegangen, dass Ich die Beutegüter erlauben werde, hätte euch für das, was ihr genommen habt, eine gewaltige Strafe getroffen.“

Anmerkungen

(1) Al-Ḥākim, 2/329, sagte: Dieser Hadith ist sahih (authentisch) nach den Bedingungen der beiden Scheichs (al-Buḫārī und Muslim), aber sie haben ihn nicht verzeichnet.

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