7945 - Muhammad ibn Yahyā berichtete uns, al-'Abbās ibn al-Walīd berichtete uns, Yazīd ibn Zurai' berichtete uns, Sa'īd berichtete von Qatāda: Zu seinen Worten „Und sie verboten das, was Gott ihnen als Versorgung gegeben hat, aus Erfindung gegen Gott“, sagte er: Das sind die Leute der vorislamischen Zeit (Jāhiliyya); sie führten die Bahīra, die Sā'iba, die Wasīla und die Hām als willkürliche Anordnungen des Satans in ihrem Vermögen ein.
Seine Worte, Er sei mächtig und erhaben: „aus Erfindung gegen Gott“
7946 - Mūsā ibn Hārūn at-Tūsī berichtete uns in dem, was er an mich schrieb: al-Husain ibn Muhammad al-Marwazī berichtete uns, Schaibān berichtete von Qatāda: Zu seinen Worten „Und sie verboten das, was Gott ihnen als Versorgung gegeben hat, aus Erfindung gegen Gott. Sie sind bereits irregegangen und waren nicht rechtgeleitet“, sagte er: Das sind die Leute der vorislamischen Zeit (Jāhiliyya); sie machten die Bahīra, die Sā'iba, die Wasīla und die Hām zu einer verbotenen Sache durch den Satan, und sie verboten etwas von ihrem Vieh und ihren Ernten. Das stammte vom Satan und war eine Erfindung gegen Gott.
Seine Worte, Er sei erhaben: „Sie sind bereits irregegangen“
7947 - Es wurde von Abū Mu'āwiya über al-A'masch über Abū Razīn überliefert: Zu seinen Worten „Sie sind bereits irregegangen“, sagte er: Sie sind durch das Töten ihrer Kinder irregegangen.
Seine Worte: „und waren nicht rechtgeleitet“
7948 - Und von ihm, über Abū Razīn: Zu seinen Worten „Sie sind bereits irregegangen und waren nicht rechtgeleitet“, sagte er: Sie waren nicht rechtgeleitet durch das Töten ihrer Kinder.
Seine Worte, Er sei erhaben: „Und Er ist es, Der Gärten mit Spalieren erschaffen hat“
Seine Worte: „und gebt dessen Recht am Tag seiner Ernte“
7949 - Von Ibn Sīrīn, zu seinen Worten „und gebt dessen Recht am Tag seiner Ernte“, sagte er: Sie pflegten jemandem, der ihnen begegnete, etwas davon zu geben.
7950 - al-Hasan ibn 'Alī ibn 'Affān berichtete uns, Yahyā ibn Ādam berichtete uns, 'Abd ar-Rahīm und 'Alī ibn Mushir berichteten uns, von 'Abd al-Malik, von 'Atā': Zu seinen Worten „und gebt dessen Recht am Tag seiner Ernte“, sagte er: Du gibst jedem, der bei dir anwesend ist und dich an jenem Tag darum bittet; du gibst ihm ein paar Handvoll, und dies ist nicht die (verpflichtende) Zakāt.
(1) ad-Durr 3/366. (2) Der Autor hat diesen Vers nicht ausgelegt. (3) Ein vom Kontext erforderlicher Zusatz.