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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 5 · Seite 73Der zweite Aspekt:

Übersetzung · DE

Er sagte: „Die Leute der Dschāhiliyya pflegten Dinge als verboten zu erklären, die Allāh an Kleidung und anderem erlaubt hatte. Und dies ist das Wort Allāhs: ‚Spricht: Was meint ihr zu dem, was Allāh an Versorgung für euch herabgesandt hat, wovon ihr dann etwas als verboten und als erlaubt bestimmt habt?‘, und es ist dies. Da sandte Allāh der Erhabene herab: ‚Sprich: Wer hat den Schmuck Allāhs verboten, den Er für Seine Diener hervorgebracht hat?‘

8393 - Ibn Dschahd berichtete uns, Ibrāhīm ibn Mūsā berichtete uns, Hischām berichtete uns, von Ibn Dschuraydsch, Ibn Kathīr berichtete mir, von Tāwūs, dass er [den Vers] ‚Wer hat den Schmuck Allāhs [verboten]‘ las und dann sagte: „Er befahl ihnen weder Seide noch Brokat, doch wenn einer von ihnen den Umlauf vollzog und seine Kleidung trug, wurde er geschlagen und sie wurde ihm entrissen. Und wenn er nackt den Umlauf vollzog, legte er seine Kleidung ab und fand sie [danach] wieder.“

[Der zweite Aspekt]

8394 - Mein Vater berichtete uns, Muhammad ibn Sa‘īd ibn al-Walīd al-Khuza‘ī berichtete uns, al-Mu‘allā ibn Usayd berichtete uns, meine Großmutter und mein Vater berichteten mir, dass Sinān ibn Salama den Chazz-Stoff (eine Mischung aus Seide und Wolle) zu tragen pflegte. Die Leute sagten zu ihm: ‚O Abū ‘Abd ar-Rahmān, jemand wie du trägt den Chazz?‘ Er sagte zu ihnen: ‚Wer ist derjenige, der den Schmuck Allāhs verboten hat, den Er für Seine Diener hervorgebracht hat?‘

Sein Wort, erhaben sei Er: „Und die guten Dinge der Versorgung“

8395 - Von Abū Ahmad az-Zubayrī wurde erwähnt, Isrā’īl berichtete uns, von Sālim, von Sa‘īd, [zu] „Und die guten Dinge der Versorgung“: Er sagte: „Die guten Dinge (at-Tayyibāt) sind die Speisen.“

8396 - Ahmad ibn ‘Uthmān ibn Hakīm berichtete uns in dem, was er mir schriftlich mitteilte, Ahmad ibn Mufaddal berichtete uns, Asbāt berichtete uns, von as-Suddī: Zu seinem Wort: „Und die guten Dinge der Versorgung“: „Es ist das Fett (Wadak).“

8397 - Abū Zur‘a berichtete uns, Safwān ibn Sālih berichtete uns, al-Walīd berichtete uns, Sa‘īd ibn Baschīr berichtete uns, von Qatāda: Zu seinem Wort: „Und die guten Dinge der Versorgung“: Er sagte: „Das Erlaubte (al-Halāl).“

8398 - Muhammad ibn Yahyā berichtete uns, al-‘Abbās ibn al-Walīd teilte uns mit, Yazīd ibn Zuray‘ berichtete uns, von Sa‘īd, von Qatāda: Zu seinem Wort: „Sprich: Wer hat den Schmuck Allāhs verboten, den Er für Seine Diener hervorgebracht hat, und die guten Dinge der Versorgung?“, [er sagte]: „Es ist das, was die Leute der Dschāhiliyya in ihrem Vermögen für sich als verboten erklärten: die Bahīra, die Sā’iba, die Wasīla und der Hām. Das war ein Verbot durch den Satan und stammte nicht von Allāh.“

Anmerkungen

(1). Sūra Yūnus, Vers 59.

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