Sein Wort, der Erhabene: „Und meine nicht, dass Gott achtlos gegenüber dem ist, was die Frevler tun.“
Von Maimūn ibn Mahrān – Gott habe Wohlgefallen an ihm – zu Seinem Wort: „Und meine nicht, dass Gott achtlos gegenüber dem ist, was die Frevler tun“, er sagte: „Dies ist ein Trost für den Unterdrückten und eine Drohung für den Unterdrücker“ (1).
Sein Wort: „Er gewährt ihnen nur Aufschub bis zu einem Tag, an dem die Blicke starr vor Entsetzen sein werden.“
12299 - Von Qatādah – Gott habe Wohlgefallen an ihm – zu Seinem Wort: „Er gewährt ihnen nur Aufschub bis zu einem Tag, an dem die Blicke starr vor Entsetzen sein werden“, er sagte: „Ihre Blicke sind an jenem Tag – bei Gott – starr und wenden sich nicht mehr zu ihnen zurück“ (2).
Sein Wort: „...die Köpfe erhoben, die Blicke starrend...“
12300 - Von Ibn ʿAbbās – Gott habe Wohlgefallen an beiden – zu Seinem Wort: „die Köpfe erhoben“, er sagte: „Das bedeutet mit dem الإهطاع (al-ihṭāʿ) das Starren, ohne dabei zu blinzeln. ‚Die Köpfe erhoben‘, er sagte: Das Heben der Häupter. ‚Die Blicke wenden sich nicht zu ihnen zurück‘, er sagte: Ihre Blicke sind starr und ihre Herzen sind leer (hawāʾ), es ist nichts Gutes in ihnen, sie sind wie eine Ruine“ (3).
12301 - Von Mujāhid – Gott habe Wohlgefallen an ihm – zu „die Köpfe erhoben“, er sagte: „Ständiges Starren“ (4).
Sein Wort: „...und ihre Herzen leer.“
12302 - Von Murrah – Gott habe Wohlgefallen an ihm – zu „und ihre Herzen leer“, er sagte: „Zerrissen und nichts begreifend“ (5).
Sein Wort: „Und warne die Menschen vor einem Tag, da die Pein zu ihnen kommt...“
12304 - Von Qatādah – Gott habe Wohlgefallen an ihm – zu Seinem Wort: „Und warne die Menschen vor einem Tag, da die Pein zu ihnen kommt“, er sagt: „Warne sie im Diesseits, bevor die Pein über sie kommt“ (6).
Sein Wort: „...Ihr habt kein Ende.“
12305 - Von as-Suddī zu Seinem Wort: „Ihr habt kein Ende“, er sagte: „Die Auferstehung nach dem Tod“ (7).
(1). ad-Durr 5/48-51. (2). ad-Durr 5/48-51. (3). ad-Durr 5/48-51. (4). ad-Durr 5/52-53. (5). ad-Durr 5/52-53. (6). ad-Durr 5/52-53. (7). ad-Durr 5/52-53.