[Suret al-Kahf]
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Zu Seinem Wort: "Lob sei Gott, Der auf Seinen Diener das Buch herabgesandt hat."
12693 - Über den Weg von 'Ali, von Ibn 'Abbas bezüglich seines Wortes: "Lob sei Gott, Der auf Seinen Diener das Buch herabgesandt hat und darin keine Krummheit machte, sondern aufrichtig..." Er sagte: "Er sandte das Buch gerecht und aufrichtig herab und machte darin keine Krummheit, keine Abweichung."
12694 - Von Mujahid bezüglich seines Wortes: "...das Buch herabgesandt hat und darin keine Krummheit machte." Er sagte: "Dies ist von der Art des Vorziehens und Zurückstellens (im Satzbau); Er sandte auf Seinen Diener das Buch aufrichtig herab und machte darin keine Krummheit."
Zu Seinem Wort: "...um vor einer strengen Gewalt zu warnen."
12695 - Von as-Suddi bezüglich seines Wortes: "...um vor einer strengen Gewalt zu warnen." Er sagte: "Eine strenge Strafe."
Zu Seinem Wort: "...von Ihm aus."
12696 - Von Qatada bezüglich seines Wortes: "...von Ihm aus", das bedeutet: von Ihm.
Zu Seinem Wort: "...damit Er den Gläubigen, die rechtschaffene Werke tun, die frohe Botschaft verkünde, dass für sie ein schöner Lohn ist."
12697 - Von as-Suddi bezüglich seines Wortes: "...damit Er den Gläubigen, die rechtschaffene Werke tun, die frohe Botschaft verkünde, dass für sie ein schöner Lohn ist", er meint: das Paradies. Und zu seinem Wort: "Und um jene zu warnen, die sagen: 'Gott hat sich ein Kind genommen.'", er sagte: "Sie sind die Juden und die Christen."
Zu Seinem Wort: "Vielleicht wirst du dich vor Kummer zu Tode grämen..."
12698 - Von Sa'id ibn Jubair bezüglich seines Wortes: "Vielleicht wirst du dich vor Kummer zu Tode grämen", er sagt: "dich selbst töten."
Zu Seinem Wort: "...asafan (vor Kummer/Groll)."
12699 - Von Mujahid bezüglich seines Wortes: "asafan", er sagte: "Jaza'an (in tiefer Bekümmernis/Ungeduld)."
12700 - Von Qatada bezüglich seines Wortes: "Vielleicht wirst du dich vor Kummer zu Tode grämen, wenn sie an diese Verkündigung nicht glauben..."
(1). ad-Durr 5/359-360 (2). ad-Durr 5/359-360 (3). ad-Durr 5/359-360 (4). ad-Durr 5/359-360 (5). ad-Durr 5/359-360