Sein Wort: "Und sie verweilten in ihrer Höhle."
12765 - Von Qatada, er sagte in der Lesart von Ibn Mas'ud: "Und sie sagten, sie verweilten in ihrer Höhle..." bis zum Ende des Verses, das heißt: "Das sagten nur die Leute." Siehst du nicht, dass Er sagte: "Sag: Allah weiß am besten, wie lange sie verweilten." (1)
12766 - Von Qatada, Allahs Wohlgefallen auf ihm, zu seinem Wort: "Und sie verweilten in ihrer Höhle dreihundert Jahre und fügten neun hinzu" – er sagte: "Dies ist die Aussage der Schriftbesitzer, daraufhin erwiderte Allah ihnen: 'Sag: Allah weiß am besten, wie lange sie verweilten'."
Sein Wort: "dreihundert Jahre und fügten neun hinzu"
12767 - Von ad-Dahhak, er sagte: "Als dieser Vers 'in ihrer Höhle dreihundert...' herabgesandt wurde, wurde gefragt: 'O Gesandter Allahs, Tage, Monate oder Jahre?' Da sandte Allah herab: '...Jahre und fügten neun hinzu'."
12768 - Von Mujahid zu seinem Wort: "dreihundert Jahre und fügten neun hinzu" – er sagte: "Die Anzahl dessen, wie lange sie verweilten." (2)
Sein Wort: "Wie gut sieht Er und wie gut hört Er!"
12769 - Von Qatada zu seinem Wort: "Wie gut sieht Er und wie gut hört Er!" – er sagte: "Niemand sieht besser als Allah und niemand hört besser, Er, der Gepriesene und Erhabene." (3)
Sein Wort: "eine Zuflucht"
12770 - Von Mujahid zu seinem Wort: "eine Zuflucht" – er sagte: "Eine Zuflucht." (4)
Sein Wort: "Und halte dich geduldig zusammen mit denjenigen, die ihren Herrn anrufen."
12771 - Über den Überlieferungsweg von Umar ibn Dharr, von seinem Vater: "Dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu einer Gruppe seiner Gefährten kam – unter ihnen Abdullah ibn Rawaha –, die Allah gedachten. Als Abdullah ihn sah, schwieg er. Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu ihm: 'Fahre fort, deinen Gefährten Allahs zu gedenken.' Er sagte: 'O Gesandter Allahs, du hast mehr Anrecht darauf.' Er sagte: 'Ihr seid die Gruppe, bei der mir Allah gebot, mich geduldig mit ihnen zu halten.' Dann las er: 'Und halte dich geduldig...' bis zum Ende des Verses."
(1). ad-Durr 5/379-381-[.....] (2). ad-Durr 5/379-381- (3). ad-Durr 5/379-381- (4). ad-Durr 5/379-381-