12779 - Von Ibn Abbas zu seinem Wort: 'mit denjenigen, die ihren Herrn anrufen', er sagte: 'Sie verehren ihren Herrn.' Und zu seinem Wort: 'Und lass deine Augen nicht von ihnen abschweifen', er sagt: 'Wende dich nicht von ihnen zu anderen ab' (1).
12780 - Von Abu Hashim zu dem Vers, er sagte: 'Sie unterschieden sich in Bezug auf das Erlaubte und das Verbotene' (2).
Sein Wort: 'Und seine Angelegenheit war Maßlosigkeit.'
12781 - Von Mujahid zu seinem Wort: 'Und seine Angelegenheit war Maßlosigkeit', er sagte: 'Verschwendung' (3).
Sein Wort: 'Und sprich: Die Wahrheit ist von eurem Herrn.'
12782 - Von Qatada zu seinem Wort: 'Und sprich: Die Wahrheit ist von eurem Herrn', er sagte: 'Die Wahrheit ist der Koran' (4).
Sein Wort: 'Wer nun will, der soll glauben, und wer will, der soll ungläubig sein.'
12783 - Von Ibn Abbas zu seinem Wort: 'Wer nun will, der soll glauben, und wer will, der soll ungläubig sein', er sagt: 'Wem Allah den Glauben bestimmt hat, der glaubt, und wem Allah den Unglauben bestimmt hat, der ist ungläubig.' Das ist Sein Wort: 'Doch ihr werdet nicht wollen, außer dass Allah will, der Herr der Weltenbewohner.'
12784 - Von Ibn Abbas zu seinem Wort: 'Wer nun will, der soll glauben, und wer will, der soll ungläubig sein', er sagte: 'Dies ist eine Drohung und eine Einschüchterung' (5).
12785 - Von Rabah ibn Zaid, er sagte: 'Ich fragte Umar ibn Habib nach seinem Wort: "Wer nun will, der soll glauben, und wer will, der soll ungläubig sein." Er sagte: "Dawud ibn Rafi' berichtete mir, dass Mujahid zu sagen pflegte: 'Und sie können Mich nicht vereiteln', das ist eine Drohung von Allah"' (6).
Sein Wort: 'mit einem Wasser wie flüssiges Metall (al-muhl).'
12786 - Von Abu Sa'id al-Khudri, vom Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, zu seinem Wort: 'mit einem Wasser wie flüssigem Metall', er sagte: 'Wie der Bodensatz von Öl. Wenn er es an sein Gesicht heranführt, fällt die Haut seines Gesichts hinein' (7).
12787 - Von Ibn Abbas zu seinem Wort: 'wie flüssiges Metall', er sagt: 'Schwarz wie der Bodensatz von Öl' (8).
(1). ad-Durr 5/383-384. (2). ad-Durr 5/383-384. (3). ad-Durr 5/383-384. (4). ad-Durr 5/383-384. (5). ad-Durr 5/383-384. (6). ad-Durr 5/383-384. (7). ad-Durr 5/384-385. (8). ad-Durr 5/384-385.