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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 7 · Seite 77Die zweite Auslegung:

Übersetzung · DE

Und die zweite Deutung:

11808 - Mein Vater berichtete uns, al-Faḍl ibn Yaʿqūb al-Ruḫāmī berichtete uns, al-Ḥaǧǧāǧ, das heißt: Ibn Muḥammad, berichtete uns, von Ibn Ǧurayǧ, von Muǧāhid zu: „Und wer ihn herbeibringt, die Last eines Kamels“, er sagte: Die Last eines Kamels, das heißt: ein Esel (an Menge), und dies ist ein Dialekt.

Sein Wort des Erhabenen: „Und ich stehe dafür ein.“

11809 - Yūnus ibn ʿAbd al-Aʿlā berichtete uns durch Vorlesen, ʿAbd Allāh ibn Wahb teilte uns mit, Abū Hānī al-Ḫawlānī teilte uns mit, von ʿAmr ibn Mālik al-Ǧanbī, dass er Faḍālah ibn ʿUbayd sagen hörte: Ich hörte den Gesandten Gottes, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagen: „Ich stehe dafür ein (Zaʿīm)“, und der Zaʿīm ist der Bürge (al-Ḥamīl).

11810 - Abū Saʿīd al-Ašaǧ berichtete uns, ʿAbdah ibn Sulaymān berichtete uns, von Ǧuwaybir, von al-Ḍaḥḥāk: „Und ich stehe dafür ein“, er sagte: Der Zaʿīm ist der Bürge (al-Kafīl).

11812 - Ḥaǧǧāǧ ibn Ḥamzah berichtete uns, Šabābah berichtete uns, Warqāʾ berichtete uns, von Ibn Abī Naǧīḥ, von Muǧāhid: „Und ich stehe dafür ein“, er sagte: Der Zaʿīm ist der Rufer (al-Muʾaḏḏin), der sagte: „O ihr Karawanenleute (Ayyatuhā al-ʿīr)!“

Sein Wort des Erhabenen: „Sie sagten: ‚Bei Gott, ihr wisst doch.‘“

11813 - Mein Vater berichtete uns, Aḥmad ibn ʿAbd al-Raḥmān al-Daštakī berichtete uns, ʿAbd Allāh ibn Abī Ǧaʿfar berichtete uns, von seinem Vater, von al-Rabīʿ zu seinem Wort: „Wir sind nicht gekommen, um auf der Erde Unheil zu stiften, und wir waren keine Diebe“, er sagt: Wir sind nicht gekommen, um auf der Erde ungehorsam zu sein.

Sein Wort des Erhabenen: „Sie sagten: ‚Was ist dann seine Strafe, wenn ihr Lügner seid?‘“

11814 - Abū Yazīd al-Qarāṭīsī berichtete uns in dem, was er mir schrieb, Aṣbaġ ibn al-Faraǧ teilte uns mit, er sagte: Ich hörte ʿAbd al-Raḥmān ibn Zayd ibn Aslam sagen: „Was ist dann seine Strafe, wenn ihr Lügner seid?“, da kannten sie das Urteil in ihrer Rechtsprechung und sagten: Wer es in seinem Gepäck findet, dessen (Strafe) ist es.

11815 - ʿAbd Allāh berichtete uns, al-Ḥusayn berichtete uns, ʿĀmir berichtete uns, von Asbāṭ, von al-Suddī zu seinem Wort: „Sie sagten: ‚Seine Strafe ist, bei wem es im Gepäck gefunden wird, dessen (Strafe) ist es‘“, sie sagten: „Nehmt ihn, denn er ist euer.“

11816 - ʿAlī ibn al-Ḥusayn berichtete uns, Muḥammad ibn ʿĪsā berichtete uns, Salamah berichtete uns, von Ibn Isḥāq.

Anmerkungen

(1). Al-Tafsīr, 1/318.

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