Salama, von Muḥammad ibn Isḥāq, er sagte: Rūbīl sagte – wie mir berichtet wurde, und er war der Älteste der Leute –: „Wisst ihr denn nicht, dass euer Vater ein festes Versprechen von Allāh von euch entgegengenommen hat?“
Seine, des Erhabenen, Rede: „Ich werde das Land nicht verlassen, bis mein Vater es mir erlaubt.“
11856 - Muḥammad ibn al-ʿAbbās berichtete uns, ʿAbd ar-Raḥmān ibn Salama berichtete uns, Salama berichtete uns, von Ibn Isḥāq zu seinem Wort: „Ich werde das Land nicht verlassen, bis mein Vater es mir erlaubt“, er sagte: Ich werde das Land, in dem ich mich befinde, nicht verlassen, bis mein Vater es mir erlaubt, das heißt: mit dem Fortgehen.
11857 - ʿAbdallāh berichtete uns, al-Ḥusayn berichtete uns, ʿĀmir berichtete uns, von Asbāṭ, von as-Suddī zu seinem Wort: „Ich werde das Land nicht verlassen, bis mein Vater es mir erlaubt.“ So blieb Rūbīl in Ägypten. Die Gruppe aber kehrte zu Yaʿqūb zurück. Da weinte er und sagte: „Oh meine Söhne, jedes Mal, wenn ihr geht, kommt ihr mit einem weniger zurück.“
Seine, des Erhabenen, Rede: „Oder Allāh für mich entscheidet“ – bis zum Ende des Verses.
11858 - Mein Vater berichtete uns, ʿAbd al-Muʾmin ibn ʿAlī berichtete uns, ʿAbd as-Salām ibn Ḥarb berichtete uns, Ismāʿīl berichtete uns, von Abū Ṣāliḥ zu seinem Wort: „Ich werde das Land nicht verlassen, bis mein Vater es mir erlaubt, oder Allāh für mich entscheidet“, er sagte: Mit dem Schwert.
Seine, des Erhabenen, Rede: „Kehrt zu eurem Vater zurück.“
11859 - ʿAlī ibn al-Ḥusayn berichtete uns, Muḥammad ibn ʿĪsā berichtete uns, Salama berichtete uns, von Ibn Isḥāq: „Kehrt zu eurem Vater zurück, denn ich bleibe hier und kehre nicht zurück, bis mich sein Befehl erreicht.“
Seine, des Erhabenen, Rede: „Und sagt: Oh unser Vater, dein Sohn hat gestohlen, und wir bezeugen nur, was wir wissen.“
11860 - Mein Vater berichtete uns, ʿAffān berichtete uns, Ḥusām berichtete uns, von Abū Maʿšar, von Ibrāhīm, dass er es ablehnte, dass ein Mann seine Zeugenaussage schriftlich festhält; wenn er als Zeuge gerufen wird, so soll er aussagen und sagen: „Wir bezeugen nur, was wir wissen.“
11861 - ʿAlī ibn al-Ḥusayn berichtete uns, Muḥammad ibn ʿĪsā berichtete uns, Salama berichtete uns, von Ibn Isḥāq: „Kehrt zu eurem Vater zurück und sagt: Oh unser Vater, dein Sohn hat gestohlen, und wir bezeugen nur, was wir wissen“, das heißt: Das Diebesgut wurde aus seinem Gepäck genommen, während wir zusahen.
11862 - Abū Yazīd al-Qarāṭīsī berichtete uns in dem, was er mir schrieb, Aṣbaġ berichtete uns, er sagte: Ich hörte ʿAbd ar-Raḥmān ibn Zayd sagen: „Wir bezeugen nur, was wir wissen“ – wir haben nicht bezeugt, dass der Dieb für seinen Diebstahl zur Rechenschaft gezogen wird.