von Sa'id ibn Jubayr bezüglich seines Wortes: "Und diejenigen, die den Mukataba-Vertrag anstreben", er meint: Diejenigen, die die Mukataba (den Freikaufvertrag) verlangen.
Sein Wort: "von dem, was eure rechten Hände besitzen."
14453 - Mit derselben Überlieferungskette von Sa'id ibn Jubayr bezüglich des Wortes Gottes: "von dem, was eure rechten Hände besitzen", er meint: Von den Sklaven.
Sein Wort: "So schließt mit ihnen einen Freikaufvertrag, wenn ihr wisst, dass Gutes in ihnen steckt."
14454 - Muhammad ibn Isma'il al-Ahmasi erzählte uns, Waki' berichtete uns, von Sufyan, von Jabir, von 'Amir bezüglich seines Wortes: "So schließt mit ihnen einen Freikaufvertrag", er sagte: Wenn er will, schließt er mit seinem Sklaven einen Vertrag, und wenn er nicht will, schließt er keinen Vertrag mit ihm.
14455 - Es wurde Yunus ibn 'Abd al-A'la vorgelesen, Ibn Wahb berichtete uns, Isma'il ibn 'Ayyash berichtete mir, ein Mann berichtete mir von 'Ata' ibn Abi Rabah: "So schließt mit ihnen einen Freikaufvertrag, wenn ihr wisst, dass Gutes in ihnen steckt", wenn er will, schließt er einen Vertrag, und wenn er will, schließt er keinen Vertrag.
14456 - Ich las Muhammad ibn al-Fadl vor, Muhammad ibn 'Ali berichtete uns, Muhammad ibn Muzahim berichtete uns, Bukair ibn Ma'ruf berichtete uns von Muqatil ibn Hayyan bezüglich seines Wortes: "So schließt mit ihnen einen Freikaufvertrag", dies ist eine Unterweisung zur Erlaubnis und keine Verpflichtung.
Sein Wort: "wenn ihr wisst, dass Gutes in ihnen steckt."
[Die erste Auffassung]
14457 - Mein Vater erzählte uns, Abu Salih berichtete uns, Mu'awiya ibn Salih berichtete mir, von 'Ali ibn Abi