ibn Yusuf, von Ibn Jurayj, 'Ata' ibn as-Sa'ib berichtete mir, dass 'Abd Allah ibn Jundub ihm von 'Ali, möge Allah mit ihm zufrieden sein, vom Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, berichtete, dass er sagte: "Ein Viertel der Mukataba (Freikaufsumme)" (1).
14509 - Abu Sa'id al-Ashaj erzählte uns, Abu Khalid al-Ahmar berichtete uns, von Hajjaj, von 'Abd al-A'la, von 'Abd ar-Rahman, von 'Ali bezüglich seines Wortes: "Und gebt ihnen von dem Besitz Allahs, den Er euch gegeben hat", er sagte: Er erlässt ihm ein Viertel davon.
14510 - Muhammad ibn Isma'il erzählte uns, Waki' berichtete uns, von Abu Shabib, von 'Ikrima, von Ibn 'Abbas, von 'Umar, dass er einen Sklaven von sich, der Abu Umayya genannt wurde, freikaufte. Als sein Termin (Najm) fällig wurde, kam er (zu ihm). Er ('Umar) sagte: "O Abu Umayya, geh hin und nimm dies als Unterstützung für deinen Freikaufvertrag." Er sagte: "O Befehlshaber der Gläubigen, wenn du es gelassen hättest, bis es beim letzten Termin wäre?" Er sagte: "Ich fürchte, dies nicht zu erleben." Dann las er: "...so schließt Verträge mit ihnen, wenn ihr wisst, dass Gutes in ihnen ist, und gebt ihnen von dem Besitz Allahs, den Er euch gegeben hat." 'Ikrima sagte: "Dies war der erste Termin, der im Islam beglichen wurde."
14511 - Mein Vater erzählte uns, Abu Salih, der Schreiber von al-Layth, berichtete uns, Mu'awiya ibn Salih berichtete mir, von 'Ali ibn Abi Talha, von Ibn 'Abbas: "Und gebt ihnen von dem Besitz Allahs, den Er euch gegeben hat", das heißt: Erlasst ihnen einen Teil ihrer Freikaufsumme.
14512 - Abu Sa'id al-Ashaj erzählte uns, al-Muharibi berichtete uns, von Layth, von Mujahid: "Und gebt ihnen von dem Besitz Allahs, den Er euch gegeben hat", er sagte: Aus dem Besitz des Mukatab.
14513 - Abu Sa'id al-Ashaj erzählte uns, Abu Khalid berichtete uns, von Hajjaj, von al-Qasim ibn Abi Bazza: "Und gebt ihnen von dem Besitz Allahs, den Er euch gegeben hat", er sagte: Es wird ihm erlassen. Und von 'Ata' wurde Ähnliches überliefert.
14514 - Mein Vater erzählte uns, Qurra ibn Habib al-Qushayri berichtete uns, al-Hakam ibn 'Atiyya berichtete uns, er sagte: Muhammad ibn Sirin wurde nach dem Wort Gottes gefragt: "Und gebt ihnen von dem Besitz Allahs, den Er euch gegeben hat". Er sagte: Es gefiel ihnen, wenn ein Mann seinem Mukatab einen Teil seiner Freikaufsumme erließ.
14515 - Mein Vater erzählte uns, Ibn Nufayl berichtete uns, 'Ubayd Allah ibn 'Umar berichtete uns, er sagte: Ich fragte 'Abd al-Karim nach dem Wort Gottes: "Und gebt ihnen von dem Besitz Allahs, den Er euch gegeben hat", bedeutet dies, dass er ihm die Hälfte dessen erlässt, was er schuldet, oder etwas anderes? Er sagte: Er erlässt ihm nichts von dem, was er schuldet, sondern man gibt ihm etwas von dem, was man selbst besitzt, für seinen Termin.
(1). Ibn Kathir sagte: Dies ist ein gharib (seltsamer) Hadith, seine Einstufung als marfu' (vom Propheten stammend) ist munkar (abgelehnt) 6/ 57.