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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 8 · Seite 193Seine Aussage (der Erhabene): „...ist für euch keine Bedrängnis...“

Übersetzung · DE

14810 – Ich las es Muhammad ibn al-Fadl vor: Muhammad ibn ‘Ali berichtete uns: Muhammad ibn Muzahim berichtete uns: Bukayr ibn Ma‘ruf berichtete uns, von Muqatil ibn Hayyan zu seinem Wort: „... und nach dem Nachtgebet. Drei (Zeiten der) Entblößung für euch“. Dies gehört zu den verpflichtenden Dingen; es obliegt dem Mann, jedem, ob frei oder Sklave, zu befehlen, in diesen drei Stunden nicht ohne Erlaubnis einzutreten.

14811 – Abu Zur‘a erzählte uns: Yahya berichtete uns: Ibn Lahi‘a erzählte mir: ‘Ata erzählte mir, von Sa‘id ibn Jubayr zu Gottes Wort: „Drei (Zeiten der) Entblößung für euch“. Er meint: Dies sind Stunden der Nachlässigkeit und Unachtsamkeit, in denen ein Mann mit seiner Frau allein ist. Dann gewährte Er ihnen eine Erleichterung nach diesen Stunden und sagte: „... trifft euch keine Sünde“.

14812 – ‘Ali ibn al-Hasan erzählte uns: Musaddad berichtete uns: Yahya ibn Sa‘id ibn Hanzala ibn Abi Sufyan berichtete uns. Er sagte: Ich hörte, wie al-Qasim ibn Muhammad über das (Einholen der) Erlaubnis befragt wurde. Er sagte: Man soll bei jeder Zeit der Entblößung um Erlaubnis bitten, danach erfolgt das Herumgehen.

Sein Wort, der Erhabene: „trifft euch keine Sünde“

14813 – Abu Zur‘a erzählte uns: Yahya ibn ‘Abd Allah berichtete uns: Ibn Lahi‘a erzählte mir: ‘Ata erzählte mir, von Sa‘id ibn Jubayr zu seinem Wort: „trifft euch keine Sünde“. Er meint: die Hausherren. Und zu seinem Wort: „noch ihnen“ – er meint die kleinen Kinder und die erwachsenen Sklaven. Zu seinem Wort: „Sünde“ – er meint Bedrängnis (haraj). Und zu seinem Wort: „nach ihnen“ – er meint nach den drei Zeiten der Entblößung.

14814 – Mein Vater erzählte uns: Abu Salih berichtete uns: Mu‘awiya ibn Salih erzählte mir, von ‘Ali ibn Abi Talha, von Ibn ‘Abbas zu seinem Wort: „nach ihnen“. Er sagte: Er hat ihnen gestattet, während dieser Zeiten auch ohne Erlaubnis einzutreten. Das ist Sein Wort: „trifft euch (und sie) keine Sünde nach ihnen“.

Sein Wort, der Erhabene: „die bei euch herumgehen“

14815 – Abu Zur‘a erzählte uns: Yahya berichtete uns: Ibn Lahi‘a erzählte mir: ‘Ata erzählte mir, von Sa‘id ibn Jubayr zu seinem Wort: „die bei euch herumgehen“. Er meint mit dem „Herumgehen“: das Eintreten und Herausgehen am Morgen und am Abend ohne Erlaubnis.

14816 – Ich las es Muhammad ibn al-Fadl vor: Muhammad ibn ‘Ali berichtete uns: Muhammad ibn Muzahim berichtete uns: Bukayr ibn Ma‘ruf berichtete uns, von Muqatil ibn Hayyan zu seinem Wort: „die bei euch herumgehen“. Er meint: Es trifft denjenigen, der „herumgeht“ – das heißt den Diener, der dem Mann und seiner Frau dient – keine Sünde, wenn er nach diesen Stunden

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