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Tafsīr Ibn Abī Ḥātim
Band 8 · Seite 194Seine Rede (der Erhabene): „die einen von euch gegenüber den anderen“

Übersetzung · DE

ohne Erlaubnis einzutreten, und er lehrte ihn, dass er denjenigen von ihnen befehlen soll, ob frei oder Sklave, selbst wenn er die Geschlechtsreife noch nicht erreicht hat – sei es männlich oder weiblich, frei oder Sklave –, dass sie in diesen drei Stunden um Erlaubnis bitten sollen.

14817 – ‘Ali ibn al-Hasan al-Hisinjani erzählte uns: Musaddad berichtete uns: Yazid ibn Zuray‘ berichtete uns: Yunus berichtete uns, von al-Hasan zu diesem Vers: „... sollen euch diejenigen um Erlaubnis bitten, die eure rechte Hand besitzt...“ bis zu seinem Wort: „... nach ihnen, die bei euch herumgehen.“ Er sagte: Wenn er seinen Diener bei sich übernachten lässt, so ist dies seine Erlaubnis, und wenn er ihn nicht bei sich übernachten lässt, soll er in diesen Stunden um Erlaubnis bitten.

Sein Wort, der Erhabene: „... gegenseitig für euch.“

14817 – Abu Zur‘a erzählte uns: Yahya ibn ‘Abd Allah berichtete uns: Ibn Lahi‘a erzählte mir: ‘Ata ibn Dinar erzählte mir, von Sa‘id ibn Jubayr zu Gottes Wort: „... gegenseitig für euch“ in den drei Zeiten der Entblößung. Und zu seinem Wort: „Ebenso“ – er meint: auf diese Weise. Und zu seinem Wort: „... macht Gott euch die Zeichen klar“ – er meint: das, was zuvor über das Einholen der Erlaubnis durch die Kinder und die Sklaven in den drei Zeiten der Entblößung erwähnt wurde. Zu seinem Wort: „... und Gott ist wissend, weise.“ – er meint: das Urteil über das, was in diesem Vers erwähnt wurde. Zu seinem Wort, der Erhabene: „Und wenn die Kinder unter euch die Geschlechtsreife erreichen“ – er sagte: Dann erwähnte Er die freien Kinder und übertrug die Regelung für die Sklaven auf ihren Zustand, und Er sagte: „Und wenn die Kinder unter euch die Geschlechtsreife erreichen“ – er meint die Kleinen. Sein Wort: „unter euch die Geschlechtsreife“ – er meint von den Freien, den Kindern des Mannes und seinen Verwandten.

Sein Wort, der Erhabene: „... so sollen sie um Erlaubnis bitten.“

14818 – Mein Vater erzählte uns: ‘Abada ibn Sulayman berichtete uns: Ibn al-Mubarak teilte mit: ‘Abd al-Malik berichtete uns, von ‘Ata: Er sagte: Töchter eines Bruders von mir waren in meiner Obhut. Ich ging zu Ibn ‘Abbas und sagte: „Soll ich um Erlaubnis bei ihnen bitten?“ Er sagte: „Ja, bitte um Erlaubnis.“ Ich sagte: „Sie sind doch wie meine Töchter und bei mir in meinem Haus.“ Als ich ihn daraufhin erneut fragte, sagte er: „Würdest du es mögen, eine von ihnen nackt zu sehen?“ Ich sagte: „Nein.“ Er sagte: „Denn eine Frau legt manchmal ihre Kleider in ihrem Haus ab.“ Er sagte: „Also bat ich bei ihnen um Erlaubnis, und sie fingen an zu weinen.“ Ich sagte: „Was ist mein Fehler? Mir wurde das befohlen.“ ‘Abd al-Malik sagte: Und ‘Ata wurde über einen Mann befragt, der mit seiner Mutter in einem Haus war: „Soll er bei ihr um Erlaubnis bitten?“ Er sagte: „Ja.“

14819 – Mein Vater erzählte uns: Abu Salih berichtete uns: Mu‘awiya ibn Salih erzählte mir, von ‘Ali ibn Abi Talha, von Ibn ‘Abbas: Er sagte: Was denjenigen betrifft, der die Geschlechtsreife erreicht hat, so darf er nicht bei dem Mann und seiner Frau eintreten, es sei denn

Arabisch (Quelle)

الثَّلاثِ بِغَيْرِ إِذْنٍ، وَعَلَّمَهُ أَنْ يَأْمُرَ مَنْ كَانَ مِنْهُمْ حُرًّا وَعَبْدًا وَإِنْ كَانَ لَمْ يَبْلُغِ الْحُلُمَ مِنْ ذَكَرٍ أَوْ أُنْثَى أَوْ حُرٍّ أَوْ عَبْدٍ أَنْ يَسْتَأْذِنُوا فِي تِلْكَ السَّاعَاتِ الثَّلاثِ.

١٤٨١٧ - حَدَّثَنَا عَلِيُّ بْنُ الْحَسَنِ الْهِسِنْجَانِيُّ، ثنا مُسَدَّدٌ، ثنا يَزِيدُ بْنُ زُرَيْعٍ، ثنا يونس، عن الحسن في هذه الآية ليستأذنكم الَّذِينَ مَلَكَتْ أَيْمَانُكُمْ إِلَى قَوْلِهِ:

بَعْدَهُنَّ طَوَّافُونَ عَلَيْكُمْ قَالَ: إِذَا أَبَاتَ خَادِمَهُ مَعَهُ فَهُوَ إِذْنُهُ وَإِذَا لَمْ يُبِيِّتْهُ مَعَهُ اسْتَأْذَنَ فِي هَذِهِ السَّاعَاتِ.

قوله تعالى: بَعْضُكُمْ عَلَى بَعْضٍ

١٤٨١٧ - حَدَّثَنَا أَبُو زُرْعَةَ، ثنا يَحْيَى بْنُ عَبْدِ اللَّهِ حَدَّثَنِي ابْنُ لَهِيعَةَ، حَدَّثَنِي عَطَاءُ بْنُ دِينَارٍ، عَنْ سَعِيدِ بْنِ جُبَيْرٍ فِي قَوْلِ اللَّهِ: بَعْضُكُمْ عَلَى بَعْضٍ فِي الْعَوْرَاتِ الثَّلاثِ وَفِي قَوْلِهِ: كَذَلِكَ يَعْنِى هَكَذَا، وَفِي قَوْلِهِ: يُبَيِّنُ اللَّهُ لَكُمُ الآيَاتِ يَعْنِي مَا ذُكِرَ مِنَ الاسْتِئْذَانِ مِنَ الصِّبْيَانِ وَالْمَمْلُوكِينَ فِي الْعَوْرَاتِ الثَّلاثِ قَوْلُهُ: وَاللَّهُ عَلِيمٌ حَكِيمٌ يَعْنِى حُكْمُ مَا ذَكَرَ مِنْ هَذِهِ الْآيَةِ قَوْلُهُ تَعَالَى: وَإِذَا بَلَغَ الأَطْفَالُ مِنْكُمُ الْحُلُمَ قَالَ: ثُمَّ ذَكَرَ الصِّبْيَانَ الأَحْرَارَ وَنَزَّلَ الْمَمْلُوكِينَ عَلَى حَالِهِمْ فَقَالَ: وَإِذَا بَلَغَ الأَطْفَالُ مِنْكُمُ الْحُلُمَ يَعْنِى الصِّغَارَ قوله: مِنْكُمُ الْحُلُمَ يَعْنِى مِنَ الأَحْرَارِ مِنْ وَلَدِ الرَّجُلِ وَأَقَارِبِهِ.

قوله تعالى: فَلْيَسْتَأْذِنُوا

١٤٨١٨ - حَدَّثَنَا أَبِي، ثنا عَبْدَةُ بْنُ سُلَيْمَانَ أَنْبَأَ ابْنُ الْمُبَارَكِ، أنبأ عَبْدُ الْمَلِكِ، عَنْ عَطَاءٍ قَالَ: كُنَّ بَنَاتُ أَخٍ لِي فِي حِجْرِي، فَأَتَيْتُ ابْنَ عَبَّاسٍ فَقُلْتُ: أَسْتَأْذِنُ عَلَيْهِنَّ؟

قَالَ: نَعَمِ اسْتَأْذِنْ، فَقُلْتُ: إِنَّمَا هُنَّ بِمَنْزِلَةِ بَنَاتِي وَهُنَّ مَعِيَ فِي بَيْتِي، فَلَمَّا عَاوَدْتُهُ قَالَ:

أَتُحِبُّ أَنْ تَرَى إِحْدَاهُنَّ عُرْيَانَةً؟ فَقُلْتُ: لَا، فَقَالَ: إِنَّ الْمَرْأَةَ رُبَّمَا وَضَعَتْ ثِيَابَهَا فِي بَيْتِهَا، قَالَ: فَاسْتَأْذَنْتُ عَلَيْهِنَّ فَقَعَدْنَ يَبْكِينَ، فَقُلْتُ مَا ذَنْبِي، أُمِرْتُ بِذَلِكَ. قَالَ عَبْدُ الْمَلِكِ: وَسُئِلَ عَطَاءٌ، عَنْ رَجُلٍ كَانَ مَعَ أُمِّهِ فِي دَارٍ وَاحِدَةٍ أَيَسْتَأْذِنُ عَلَيْهَا؟ قَالَ:

نَعَمْ.

١٤٨١٩ - حَدَّثَنَا أَبِي، ثنا أَبُو صَالِحٍ، حَدَّثَنِي مُعَاوِيَةُ بْنُ صَالِحٍ، عَنْ عَلِيِّ بْنِ أَبِي طَلْحَةَ، عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ قَالَ: فَأَمَّا مَنْ بَلَغَ الْحُلُمَ فَإِنَّهُ لَا يَدْخُلُ عَلَى الرَّجُلِ وَأَهْلِهِ إِلا

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