Der Gesunde kommt ihm am Platz zuvor und er vermag nicht zu drängeln. So wurde herabgesandt: „Kein Vorwurf trifft den Blinden, noch trifft den Gelähmten ein Vorwurf“, das heißt: Es trifft auch denjenigen, der mit dem Gelähmten isst, keinen Vorwurf.
Die zweite Auffassung
14866 – Mein Vater erzählte uns: Ibrahim ibn Sa‘id berichtete uns: Sufyan berichtete uns, von Isma‘il, von al-Suddi oder einem anderen, zu Seinem Wort: „Kein Vorwurf trifft den Blinden, noch trifft den Gelähmten ein Vorwurf“: Er sagte: Der Gehbehinderte (muq‘ad).
14867 – al-‘Abbas ibn al-Walid teilte uns durch Vorlesen mit: Muhammad ibn Shu‘ayb ibn Shabur berichtete uns: ‘Uthman ibn ‘Ata’ berichtete mir, von seinem Vater: „... noch trifft den Gelähmten ein Vorwurf“: Es wird gesagt, dies bezieht sich auf den Dschihad.
Sein Wort, erhaben sei Er: „... noch trifft den Kranken ein Vorwurf“
14868 – Abu Zur‘a erzählte uns: Yahya ibn ‘Abd Allah ibn Bukayr berichtete uns: Ibn Lahi‘a erzählte mir: ‘Ata’ erzählte mir, von Sa‘id ibn Jubayr zu Seinem Wort: „... noch trifft den Kranken ein Vorwurf“: Er sagte: Sie empfanden es als Sünde, mit dem Kranken zu essen; sie sagten: „Er kann nicht essen wie der Gesunde.“ So wurde herabgesandt: „... noch trifft den Kranken ein Vorwurf“, das heißt: Es trifft denjenigen, der mit dem Kranken isst, keinen Vorwurf.
Sein Wort, erhaben sei Er: „... oder aus euren Häusern“ bis zu: „... den Häusern eurer Brüder“
14869 – Abu ‘Abd Allah Muhammad ibn Hammad al-Tahrani teilte mir schriftlich mit: ‘Abd al-Razzaq berichtete uns: Ma‘mar berichtete uns, von Ibn Abi Nadschih, von Mudschahid, zu Seinem Wort: „Kein Vorwurf trifft den Blinden...“, den Vers: Er sagte: Ein Mann nahm den Blinden, den Gelähmten oder den Kranken mit in das Haus seines Vaters, seines Bruders, seiner Schwester, seiner Tante väterlicherseits oder seiner Tante mütterlicherseits. Die Gebrechlichen empfanden dies als Sünde und sagten: „Sie bringen uns nur in die Häuser anderer Leute.“ Da wurde dieser Vers als Erleichterung für sie herabgesandt.
14870 – Haddschadsch ibn Hamza erzählte uns: Shababa berichtete uns: Warqa’ berichtete uns, von Ibn Abi Nadschih, von Mudschahid, zu Seinem Wort: „... noch aus euren Häusern oder den Häusern eurer Väter“: Er sagte: Es gab Männer, die gebrechlich, blind oder gelähmt waren oder in Not waren, und andere Männer pflegten sie in ihre Häuser mitzunehmen. Wenn sie dort keine Nahrung für sie fanden, gingen sie zu ihren Vätern oder anderen Verwandten, die zu den genannten Häusern zählten. Diejenigen, die mitgenommen wurden, empfanden dies als unangenehm, da sandte Gott in dieser Angelegenheit herab: „Keine Sünde ist es für euch“, und erlaubte ihnen die Nahrung, wo immer sie diese fanden.
(1). Al-Tafsir 2/444.