Sein Wort, der Erhabene: „Keine frohe Botschaft gibt es an jenem Tag für die Übeltäter.“
15056 – Abu Sa'id al-Ashaj berichtete uns, Ibn Idris berichtete uns, von seinem Vater, von 'Atiyya zu Seinem Wort: „Keine frohe Botschaft gibt es an jenem Tag für die Übeltäter.“ – Er sagte: „Wenn der Tag der Auferstehung ist, begegnest du dem Gläubigen mit froher Botschaft. Wenn die Ungläubigen das sehen, sagen sie zu den Engeln: ‚Bringt uns frohe Botschaft!‘ Sie sagen: ‚Hiran mahjura (ein verbotenes Verbot)‘.“ Er sagte: „Das bedeutet: Es ist verboten und untersagt, dass wir euch mit froher Botschaft begegnen.“
15057 – Mein Vater berichtete uns, Ibn Abi 'Umar al-'Adani berichtete uns, Sufyan berichtete uns, von Fitr, von Mujahid: „Keine frohe Botschaft gibt es an jenem Tag für die Übeltäter, und sie sagen: ‚Hiran mahjura‘.“ Er sagte: „Die Engel sagen: ‚Es ist verboten und untersagt, dass es heute frohe Botschaft gibt, außer für die Gläubigen.‘“
Sein Wort, der Erhabene: „Und sie sagen: ‚Hiran mahjura (ein verbotenes Verbot).‘“
15058 – Mein Vater berichtete uns, Abu Nu'aym berichtete uns, Musa ibn Qays berichtete uns, von 'Atiyya al-'Awfi, von Abu Sa'id al-Khudri: „Und sie sagen: ‚Hiran mahjura‘.“ Er sagte: „Es ist verboten und untersagt, dass wir euch frohe Botschaft bringen mit dem, womit wir den Gottesfürchtigen frohe Botschaft bringen.“
15059 – Abu Sa'id al-Ashaj berichtete uns, Ibn Idris berichtete uns, von seinem Vater, von 'Atiyya: „Und sie sagen: ‚Hiran mahjura‘.“ Er sagte: „Es ist verboten und untersagt.“
15060 – Abu Sa'id al-Ashaj berichtete uns, Muhammad ibn 'Ubayd berichtete uns, von Juwaybir, von al-Dahhak: „Und sie sagen: ‚Hiran mahjura‘.“ Er sagte: „Die Engel sagen zu ihnen: ‚Es ist verboten, dass ihr frohe Botschaft erhaltet.‘“
15061 – Mein Vater berichtete uns, 'Abd al-'Aziz ibn Munib berichtete uns, Abu Mu'adh berichtete uns, von 'Ubayd, von al-Dahhak zu Seinem Wort: „Keine frohe Botschaft gibt es an jenem Tag für die Übeltäter, und sie sagen: ‚Hiran mahjura‘.“ – Als die Beben der Stunde kamen, war eines ihrer Beben, dass der Himmel aufbrach. Er ist an jenem Tag brüchig, und der Engel steht an seinen Rändern, an jedem Riss, der sich am Himmel auftut. Das ist Sein Wort: „Am Tag, da sie die Engel sehen, keine frohe Botschaft gibt es an jenem Tag für die Übeltäter“ – „Es ist verboten und untersagt, ihr Übeltäter, dass ihr heute frohe Botschaft erhaltet, wo ihr uns doch seht.“
Und es wurde von Mujahid, al-Hasan, 'Ata' al-Khurasani und Khusayf überliefert, dass es bedeutet: „verboten und untersagt“.
(1). Ibn Kathir 6/110.